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Burg, den 26.05.2015

Pressemitteilung Polizeirevier Jerichower Land

Möckern (OT Lostau) In der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr führten am gestrigen Tage Polizeibeamte in Lostau in der Lindenstraße eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät durch. Im dortigen Bereich gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden 6 Verstöße im Verwarnungsgeldbereich und 3 Verstöße im Bußgeldbereich festgestellt und geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 84 km/h.   Möckern Geldbörse beim Einkauf entwendet - Warnmeldung Zum wiederholten Male gelang es einem bislang unbekannten Täter während des Einkaufs eine Geldbörse aus einer am Einkaufswagen hängenden Tasche zu entwenden. Die 79- jährige Geschädigte bemerkte den Diebstahl noch unmittelbar in der Verkaufsstelle. Trotzdem konnte der von ihr als männliche Person beschriebene Täter unbemerkt flüchten. Die Geldbörse hatte sie richtigerweise in einem mit Reißverschluss gesicherten Innenfach der Tasche aufbewahrt. Ein kurzer unachtsamer Moment reichte jedoch aus. Die Polizei warnt an dieser Stelle nochmals vor solchen Tätern und bittet das Geldbörsen nach Möglichkeit immer am Körper getragen und Tragetaschen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.   Möser Geschwindigkeitskontrolle Das Großmessgerät der Polizei aus Burg wurde am gestrigen Tage auf der B1 in Richtung Gerwisch zum Einsatz gebracht. In der Zeit von 06:45 Uhr bis 12:45 Uhr wurden auf der Bundesstraße im innerörtlichen Bereich insgesamt 1420 Fahrzeuge, davon 1343 Pkw und 77 Lkw gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Bei den 56 festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt es sich um 51 Verwarnungsgelder und fünf Bußgelder. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 76 km/h.   Gommern Fahren ohne Fahrerlaubnis Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt führte am gestrigen Tage in der Friedrich-Ebert-Straße zur Verkehrskontrolle eines Pkw VW. Der 63- jährige Fahrzeugführer konnte auf Verlangen keinen Führerschein vorlegen. Nach kurzem Zögern räumte er gegenüber den Polizeibeamten ein, dass er seinen Führerschein abgeben musste. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Es wurde eine Strafanzeige gefertigt.   i.A. Mertens, POK      

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