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Magdeburg, den 09.06.2015

Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt für 2015/2016 Mehr Hilfen für Asylbewerber ? neues Kommunales Investitionsprogramm STARK V ? fortgesetzte Schuldentilgung

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf für einen Nachtragshaushalt für die Jahre 2015/2016 beschlossen. Mit dem Nachtragshaushalt werden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt knapp 100 Mio. ? zur Finanzierung der Hilfen für Flüchtlinge bereitgestellt. Finanziert wird hiermit unter anderem eine Unterstützung der Kommunen, deren Aufgabe die Schaffung von Unterkünften und die Versorgung der Asylbewerber ist. Darüber hinaus werden künftig Integrationslotsen beratend tätig werden und Schulklassen für speziellen Deutschunterricht eingerichtet, um den Flüchtlingen bei der Integration zu helfen. Vorgesehen ist auch eine Kapazitätserweiterung der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt. Mit dem Nachtragshaushalt kommt außerdem das neue Investitionsprogramm Stark V, in dessen Rahmen finanzschwache Kommunen unterstützt werden. Zusammen mit Bundesmitteln stehen in den nächsten vier Jahren über 120 Mio. ? für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Für die Kommunen ist das Programm besonders attraktiv; sie müssen keine Eigenmittel beisteuern. Außerdem werden 100 neue Lehrerstellen geschaffen. Künftig soll ein Vertretungspool eingerichtet werden, um im Falle eines längeren Ausfalls von Lehrkräften Unterrichtsausfall für die Schüler zu vermeiden. Verstärkung erhält auch die Polizei im Land: Mit dem Nachtragshaushalt werden 50 zusätzliche Stellen für Anwärter für den Polizeivollzugsdienst geschaffen.  Der Nachtragshaushalt bedeutet indessen kein Abweichen vom finanzpolitischen Kurs: Die Konsolidierung der Landesfinanzen wird unverändert fortgesetzt. Wie bisher geplant werden 2015 Landesschulden in Höhe von 75 Mio. ? und 2016 in Höhe von 100 Mio. ? getilgt. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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