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Magdeburg, den 11.06.2015

Kolb: Vorratsdatenspeicherung unliebsam aber notwendig

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Prof. Angela Kolb hat sich im Bundesrat für eine Vorratsdatenspeicherung in eng gesteckten Grenzen ausgesprochen. Dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf mit seiner Zehn-Wochen-Frist gelinge der nicht leichte Spagat zwischen Datenschutz und staatlichem Verfolgungsinteresse. Kolb: ?Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zeichnet sich dadurch aus, dass jedermann nur die Lebenssachverhalte von sich selbst preisgibt, die er auch preisgeben will. Damit ist zugleich die Tabu-Zone abgesteckt, in die der Staat nicht eingreifen darf.? Wo allerdings beinahe die ganze Kommunikation durch das Internet oder mit Hilfe des Internets abgewickelt werde, müssten die Ermittlungsbehörden moderne Möglichkeiten haben, als die Postbeschlagnahme. ?Es würde die Strafverfolgung schwächen, wenn ein zentraler Lebensbereich bei Polizei und Staatsanwaltschaften ausgeklammert würde.? Anderenfalls ließe sich kriminelle Machenschaften oftmals gar nicht mehr ausermitteln.  Kolb: ?Die Zehn-Wochen-Frist markiert einen überschaubaren Zeitraum, der die Behörden per se zur Effizienz zwingt. Auch das schützt vor unberechtigtem Verfolgungseifer und trägt zu einem dosierten Umgang mit den neuen Möglichkeiten bei.?

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