Klares Signal für Rehabilitierung strafrechtlicher Verfolgung Homosexueller
v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Stuttgart (MJ). Die Justizministerinnen und -minister der Länder wollen eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen erreichen. ?Wir sagen es ganz deutlich: Verbote einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen und insbesondere ihre strafrechtliche Verfolgung verletzen die betroffenen Menschen in ihrer Menschenwürde?, betonte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb in Stuttgart. Dies gelte insbesondere auch für die nach 1945 erfolgten Verurteilungen, soweit die Sachverhalte nicht ausnahmsweise auch nach heutigem Recht strafbar seien. Das Bundesjustizministerium solle prüfen, welche Möglichkeiten der Rehabilitierung es gibt. Die Ministerin wertete es als wichtiges Signal an die Betroffenen, dass sich die 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bei ihrem Treffen in Stuttgart klar zu diesem Ziel bekannt hat. Kolb sagte, während die Opfer der Strafverfolgung nach §§ 175 und 175a Reichs-Strafgesetzbuches (RStGB) durch das NS-Regime zwischenzeitlich rehabilitiert und entschädigt worden seien, stehe dieser Schritt für die nach 1945 erfolgten Verurteilungen noch aus. Nach Schätzungen von Fachleuten habe es in der Bundesrepublik bis 1969 ungefähr 50.000 Verurteilungen gegeben, für die DDR seien knapp 1.300 Fälle für die Zeit zwischen 1946 und 1959 bekannt. Normal 0 false 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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