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Magdeburg, den 18.06.2015

Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung Innenministerium ordnet für 20. Juni Beflaggung an allen Landesbehörden an

Im August des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung beschlossen, ab dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung zu Gedenken. Mit diesem Datum knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das in diesem Tag angelegte Gedenken an Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Staatenlose und Rückkehrer auf der ganzen Welt um das Schicksal der Vertriebenen.   Am 20. Juni werden deshalb alle Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie die Dienstgebäude der ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts beflaggt.   Dem schließt sich das Land Sachsen-Anhalt an - das Ministerium für Inneres und Sport hat für den kommenden Samstag die Beflaggung für die Dienstgebäude der Landesbehörden angeordnet.

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