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Halle (Saale), den 24.06.2015

Der Drömling wird für Natura 2000 als Landschaftsschutzgebiet neu ausgewiesen

Erörterungstermin am 2. Juli ? Unterlagen liegen aus und sind online einsehbarDas Verfahren für die Neu-Ausweisung des Drömlings als Landschaftsschutzgebiet (LSG hat begonnen). Dazu liegen seit gestern für einen Monat die entsprechenden Unterlagen in den Verwaltungen der Städte Oebisfelde-Weferlingen und Klötze, der Hansestadt Gardelegen und der Verbandsgemeinde Flechtingen, der unteren Naturschutzbehörden des Altmarkkreises Salzwedel und des LK Börde (jeweils in Salzwedel bzw. in Wolmirstedt und im Landesverwaltungsamt zur öffentlichen Einsicht aus. Zudem können die Unterlagen auch online unter:    http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000/ausweisungsverfahren-des-landschaftsschutzgebietes-droemling/eingesehen werden. Am 2. Juli 2015, um 17 Uhr findet ein öffentlicher Erörterungstermin in der Naturparkverwaltung Drömling, Bahnhofstr. 32 in Oebisfelde statt. Hier können alle Betroffenen ihre Anregungen und Änderungswünsche vorbringen. Bei Bedarf werden weitere Erörterungstermine durchgeführt. Die Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das LSG-AusweisungsverfahrenDurch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit weiteren Fachministerien wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, das LSG-Ausweisungsverfahren für den Drömling und die dort gelegenen Europäischen Vogelschutzgebiete ?Drömling? und ?Feldflur bei Kusey? sowie die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete ?Grabensystem Drömling? und ?Obere Ohre? zu führen. Die genannten Gebiete sind Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der im Jahr 2005 als Naturschutzgebiet gesicherte Teil des Drömlings ist nicht Bestandteil des Verfahrens.Geplant ist eine Ausweisung auf einer Fläche von ca. 19.240 ha. Das Büro Landschaftsplanung Dr. Reichhoff  hat zusammen mit dem Büro TRIOPS im Auftrag der Naturparkverwaltung den 1996 erarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan für den Drömling im Jahr 2007 als Managementplan  für die Gebiete fortgeschrieben, welcher nunmehr die fachlichen Grundlagen für die Verordnungsregelungen darstellt. Im Landesverwaltungsamt wurde auf dieser Grundlage durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege der zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmte Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt beteiligt nunmehr die Städte Klötze und Oebisfelde-Weferlingen, die Hansestadt Gardelegen und die Verbandsgemeinde Flechtingen als betroffene Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unmittelbar am LSG-Ausweisungsverfahren sowie mittelbar die Allgemeinheit in Form der öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene die Gelegenheit, zu den Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben.Rechtliche Grundlagen bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Le-bensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie, VSch-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Mit dem Projekt Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutz-aspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Der Drömling als schützenswerte Landschaft Die Europäischen Vogelschutzgebiete ?Drömling? und ?Feldflur bei Kusey? sowie die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete ?Grabensystem Drömling? und ?Obere Ohre? liegen sämtlich im Drömling, einer beckenartigen Aufweitung des Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtals, in dem nacheiszeitlich ein großräumiges Versumpfungsmoor entstanden ist. Als Folge der Kulturnahme hat sich daraus in den vergangenen Jahrhunderten eine stark strukturierte Landschaft aus Erlenbrüchen und anderen Wäldern und Gebüschen grundwasserbeeinflusster Standorte, Röhrichten, Feuchtgrünländern  und daraus hervorgegangenen Brachen wie auch Äckern und Einzel- oder Streuansiedlungen, sogenannten Kolonien, entwickelt und bis heute erhalten. Durch die historische Kultivierung des Moores stellt der Drömling eine einmalige Kulturlandschaft dar. Wasserbau, Kultur- und Siedlungstechnik haben hier bedeutsame Zeugen der Kulturgeschichte geschaffen. Geprägt wird die Drömlingslandschaft insbesondere von historischen Moordammkulturen, die mit einer außerordentlichen Vielzahl an Gräben und Kanälen zu einmalig hohen Gewässernetzdichten geführt haben. Der Drömling gilt als ?das Land der 1000 Gräben?. Aus dieser besonderen landschaftlichen Situation resultiert eine flächendeckend große Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.Die beiden Vogelschutzgebiete sind einerseits von herausragender Bedeutung für Brutvorkommen von Arten der Niederungen wie Seeadler, Weißstorch oder Kranich sowie traditionell genutzter und reich strukturierter Agrarlandschaften wie Ortolan, Wiesenweihe, Rotmilan und Neuntöter. Eine mindestens ebenso große Bedeutung besitzt der Drömling andererseits für Rast- und Zugvögel, beispielsweise für nordische Gänse, Kraniche, Goldregenpfeifer und Singschwäne. Im Mittelpunkt der beiden FFH-Gebiete, insbesondere des FFH-Gebietes ?Grabensystem Drömling? steht die Erhaltung der schon allein wegen ihres Umfangs überdurchschnittlich bedeutenden Gewässerlebensräume einschließlich ihrer begleitenden Strukturen.Der Schutzzweck umfasst in den Natura 2000-Gebieten die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und nach Art. 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, der Arten nach den Anhängen II und IV der FFH-RL einschließlich ihrer Lebensräume sowie der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten. Aufgrund der bekannten Schutzwürdigkeit wurden schon 1960er bis 1980er Jahren anfangs ein kleineres Landschaftsschutzgebiet und Schongebiete für den Fischotter- und Wiesenbrüterschutz sowie später einzelne Naturschutzgebiete eingerichtet. Mit dem Nationalparkprogramm der DDR im Jahre 1990 entstand das Großschutzgebiet Drömling, flächen- und namensgleich als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet, darin eingeschlossen weitere Naturschutzgebiete. 2005 wurden diese Naturschutzgebiete zusammengefasst und als neues NSG ?Ohre-Drömling? erweitert. Die verbliebenen LSG-Flächen sollen nun in einem flächenmäßig überarbeiteten Umgriff den aktuellen rechtlichen Bedingungen angepasst und den europäischen Anforderungen von Natura 2000 gerecht werden.HintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch ?notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen NATURA 2000 und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000 ? Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA2000 ? Gebiete ausgewiesen werden sind die Vogelschutzrichtlinie und die FFH ? Richtlinie, die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 265 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet, darunter die

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