Höhere Zuwendungen für Flüchtlinge - Nachtragshaushalt eingebracht
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute im Landtag den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2015/16 eingebracht. Das Konzept sieht 2015 höhere Ausgaben von etwa 60 Millionen Euro und für 2016 rund 114 Millionen Euro vor. Die zusätzlichen Ausgaben sind vornehmlich für die Hilfe und bessere Integration von Flüchtlingen vorgesehen. Allein dafür werden 2015 etwa 33 Millionen Euro und 2016 etwa 67 Millionen Euro zusätzlich zu den schon im ursprünglichen Doppelhaushalt veranschlagten Summen eingestellt (das waren 101 Millionen Euro in 2015/16). Diese Mittel werden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Ebenfalls den Kommunen zugutekommt das Investitionsprogramm STARK V, hierbei vor allem finanzschwachen Kommunen. Der Bund stellt dafür 111 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt bereit, das Land übernimmt die nötige Kofinanzierung von zehn Prozent. Damit können Investitionen in finanzschwachen Kommunen in Höhe von etwa 123 Millionen Euro umgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Schaffung eines Vertretungspools in den Schulen mit zusätzlichen 100 Lehrern vor. Damit soll die Unterrichtsversorgung sichergestellt werden. Zudem werden 50 zusätzliche Stellen für Polizeianwärter finanziert. Die zusätzlichen Ausgaben werden im Wesentlichen durch erhöhte Steuereinnahmen und einen Rückgriff auf die Steuerschwankungsreserve finanziert.
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de