(LG MD) Prozess um Sprengungen von Geldautomaten Urteil erwartet
Prozess um Sprengungen von Geldautomaten Urteil erwartet 25 KLs 827 Js 77411/14 (5/15) ? 5. Strafkammer In dem am 27. März 2015 begonnen Prozess wird für morgen Dienstag, den 30 Juni 2015, 13.00 Uhr, Saal 5 (Altbau) die Urteilsverkündung erwartet. Hintergrund: Dem 39-jährigen Andreas D. und dem 37-jährigem Denis H. (gelernter Gas- und Wasserinstallateur) werden 6 Straftaten (Mai bis September 2014) vorgeworfen. Sie sollen 3 Geldautomaten in einer Postfiliale in Quedlinburg, einer Tankstelle in Quedlinburg und in der Sparkasse in Alt Salbke in Magdeburg erfolgreich mit Gas gesprengt und das Bargeld entwendet haben. Der Versuch, einen Automaten in Wanzleben zu sprengen, soll misslungen sein. Am 04.09.2014 sollen sie zudem versucht haben, einen Geldautomaten in Staßfurt (Neundorf) zu sprengen, wobei sie durch die Polizei gestellt wurden. Als weitere Straftat wird den Angeklagten vorgeworfen, zwei Gasflaschen für eine der Taten gestohlen zu haben. Die Gesamtbeute soll um die 200.000 ? betragen haben. Zudem wurde erheblicher Sachschaden an den Geldautomaten und Gebäuden verursacht. Rechtlich handelt es sich bei den Taten um Fälle des besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB) und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB). Das Gesetz sieht hierfür jeweils eine Freiheitstrafe zwischen 1 und 15 Jahren vor. Anders als teilweise in den Medien berichtet handelt es sich nicht um Raubstraftaten. Bei Raubdelikten ist es erforderlich, dass Gewalt gegen einen Menschen ausgeübt oder angedroht wird. Hier erfolgte die Gewaltausübung "nur" gegen Sachen. Christian LöfflerPressesprecher
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