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Magdeburg, den 30.06.2015

Sachsen-Anhalt geht gegen unzulässige Sonntagsarbeit vor

Sachsen-Anhalt hat die Niederlassungen der Post AG und der DHL Delivery GmbH schriftlich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des aktuellen Arbeitskampfes nicht mehr an Sonntagen zur Ausführung von Zustelltätigkeiten eingesetzt werden.Damit reagiert das Land auf die bekannt gewordene Sonntagsarbeit in den vom Arbeitskampf betroffenen Unternehmen. Arbeitsminister Norbert Bischoff sagte: ?Das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist eine hohes Gut, welches nicht durch unzulässige Maßnahmen von bestreikten Unternehmen ausgehöhlt werden darf? und stellt sich damit demonstrativ an die Seite der Gewerkschaften.Im Kern geht es darum, ob zulässige gesetzliche Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen greifen oder nicht. Solche Ausnahmen sind jedoch für die vergangenen Sonntage nicht ersichtlich. Ebenso wurde keine behördliche Ausnahmeregelung beantragt oder erteilt.Den Unternehmen ist mitgeteilt worden, dass die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsarbeitsverbotes kontrolliert werden kann und wird und das Zuwiderhandlungen entsprechend geahndet werden.? Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif";}

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