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Magdeburg, den 02.07.2015

Kolb: ?Mutterschutzzeiten bei Rente mit 63 berücksichtigen?

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Professor Angela Kolb hat begrüßt, dass sich die 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und ?minister in Berlin dem Antrag Sachsen-Anhalts angeschlossen hat, Mutterschutzzeiten bei der Rente mit 63 zu berücksichtigen. Kolb: ?Wir brauchen eine Änderung der Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, damit die betroffenen Frauen nicht länger benachteiligt werden.? Besonders langjährig Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, haben seit 2014 die Möglichkeit abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Nach der derzeitigen Rechtslage wird der Mutterschutz bei der Berechnung der 45-jährigen Wartezeit nicht in allen Fällen voll berücksichtigt. Es handelt sich dabei um einen Zeitraum von einem Monat vor der Geburt des ersten Kindes. Das könne im Einzelfall zur Folge haben, dass eine Frau die Rente mit 63 nicht in Anspruch nehmen könne, weil ihr genau diese Wochen Versicherungszeit fehlten. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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