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Magdeburg, den 05.07.2015

Planfeststellungsbeschluss schafft Voraussetzung für Ausbau der Bundesstraße 180 bei Farnstädt

800x600 Nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen hat das Landesverwaltungsamt die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren für den Um- und Ausbau des knapp 1,7 Kilometer langen Abschnitts der Bundesstraße (B) 180 von Farnstädt (Burgenlandkreis) bis zur A 38 (Anschlussstelle Rothenschirmbach) getroffen. ?Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, mit dem Bauvorhaben zu beginnen?, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. ?Die Planer haben ihre Hausaufgaben sehr akribisch gemacht, so dass diese wichtige Autobahnanbindung auch für künftige Verkehrsbelastungen ertüchtigt werden kann?, betonte Webel. Neben dem Ausbau der vielbefahrenen Bundesstraße sei der Bau eines straßenbegleitenden Radweges Teil des Gesamtvorhabens. Nach Auskunft des Ministers wird der Planfeststellungsbeschluss mit einer kompletten Ausfertigung der Planunterlagen vom 31.07. bis zum 14.08.2015 in der Lutherstadt Eisleben sowie bei der Verbandsgemeinde Weida-Land zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Sofern bis Mitte September, also innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist, keine Klagen eingehen, wird der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar und der Plan hat Bestandskraft (Baurecht). Mit Blick auf einen möglichen Baubeginn wies Webel darauf hin, dass eine Einordnung des Vorhabens in das Bauprogramm erst dann erfolgen könne, wenn Baurecht vorliegt. Vor Beginn der Bautätigkeiten müssten außerdem die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibungsunterlagen erstellt und der Grunderwerb getätigt werden, erläuterte der Verkehrsminister. Diese vorbereitenden Maßnahmen dauerten in der Regel bis zu einem Jahr. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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