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Magdeburg, den 07.07.2015

Erste Sammelrückführung von abgelehnten kosovarischen Asylbewerbern

Sachsen-Anhalt führt erstmals bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber aus der Republik Kosovo mit einem Sammelcharter in ihr Heimatland zurück. Heute Mittag startete vom Flughafen Leipzig/Halle eine Chartermaschine mit 74 Personen in die Hauptstadt Pristina.   Innenminister Stahlknecht sagte: ?Mit der Sammelrückführung setzen wir ein deutliches Signal, dass Asylbewerber aus dem Kosovo, bei denen kein Schutzbedarf festgestellt wird, das Land verlassen müssen. Die Ressourcen für die Aufnahme von Flüchtlingen müssen denjenigen zugutekommen, die unseres Schutzes bedürfen.?   Bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber haben die gesetzliche Pflicht, Deutschland wieder zu verlassen. Reisen sie nicht aus, ist die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen. Das soll durch eine freiwillige Ausreise vermieden werden. Für die Rückkehr von Menschen aus dem Kosovo werden Beratungen angeboten und in bestimmten Fällen auch finanzielle Hilfen gewährt. So kann ein Wiederanfang im Heimatland erleichtert werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise wird jedoch nur unzureichend wahrgenommen.   Zur Durchsetzung der Ausreisepflicht einer größeren Gruppe abgelehnter Asylbewerber aus dem Kosovo wurde ein Flugzeug gechartert, das um 13:32 Uhr gestartet ist. Sie werden auf dem Flug von Beamten der Bundespolizei, von einem Arzt und einem Dolmetscher begleitet. Mit ihrer Ankunft im Kosovo können die heimkehrenden Personen im Rahmen des Rückkehrprojektes URA 2, das u. a. von Sachsen-Anhalt finanziert wird, Reintegrationsangebote und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch finanzielle Soforthilfen bekommen.   Die Asylantragszahlen von Asylbewerbern aus dem Westbalkan sind seit Oktober 2014 stark angestiegen. Im ersten Halbjahr sind in Sachsen-Anhalt 2.449 Asylerstantragsteller aus dieser Region registriert worden. Allein 909 Antragsteller kommen aus dem Kosovo. Angesichts des nicht vorhandenen Schutzbedürfnisses wurden die abgelehnten kosovarischen Asylantragsteller zur Ausreise aufgefordert und werden aufgrund der nicht erfolgten freiwilligen Ausreise in die Republik Kosovo zurückgeführt.   Zurückgeführt werden 59 kosovarische Antragsteller aus Sachsen-Anhalt, vierzehn aus Berlin und einer aus Hessen.

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