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Halle (Saale), den 07.07.2015

Fluthilfe Dessau-Roßlau Rund 1 Milliarde Euro Schaden - Zwei Drittel der bislang eingegangenen Anträge bearbeitet

Rund eine Milliarde Euro Schaden hat das Hochwasser 2013 bei den Kommunen des Landes verursacht. Das geht aus der Hochwasserstatistik des Landesverwaltungsamtes hervor. Bis zum 30. Juni 2015 konnten die Kommunen in Sachsen-Anhalt Anträge für Fluthilfe beim Landesverwaltungsamt stellen. Mit Ablauf der Frist konnte nun erstmals die Zahl der eingereichten Anträge und die angemeldete Schadenssumme benannt werden. ?Jetzt haben wir eine genaue Antragszahl und eine Schadenssumme und wissen somit, welches Antragsvolumen zur Bearbeitung noch vor uns liegt. Rund zwei Drittel haben wir bereits geschafft, doch die großen Brocken, die umfangreichen und komplexen Maßnahmen, die liegen noch vor uns.?, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye am Rande der heutigen Bilanz-Pressekonferenz zur Fluthilfe. Insgesamt sind landesweit von den in 5 Fluthilfeprogrammen eingegangenen 2991 Anträgen 2021 beschieden. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, dem größten der 5 Programme, sind 1536 von 2424 Anträgen bearbeitet. (Siehe Tabelle 1) Zwei der 5 Fluthilfeprogramme konnten bereits abgeschlossen werden(EU-Soforthilfe und Fischwirtschaft).?Inzwischen sind die Kommunen bei der Antragstellung so versiert, dass sich diese in Zusammenarbeit mit unseren Sachbearbeitern sehr gut eingespielt hat. Wir rechnen demnächst zudem mit einem deutlichen Anstieg bei den Mittelabforderungen seitens der Kommunen, da jetzt im Sommer die Bauphase erst richtig einsetzt.?, so Pleye weiter.  Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau hatte im Bereich der kommunalen Infrastruktur insgesamt 71 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 4,3 Mio. Euro benannt. Nach Abschluss der Antragsfrist liegen dem LVwA nun endgültig 58 Anträge mit einem Volumen von 3,7 Mio. Euro vor. Davon hat das Landesverwaltungsamt bislang 47 Anträge mit einem Investitionsvolumen von rund 2,4 Mio. Euro beschieden. Mit den Geldern konnten und können Brücken, Straßen und Gebäude saniert, Schäden an Vereinsbauten, kulturellen und sozialen Einrichtungen wie Kitas oder Altenheime, Schäden an Hochwasserschutzanlagen u.v.m. beseitigt werden. (Siehe Tabelle 2)

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