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Halle (Saale), den 07.07.2015

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Huy nördlich von Halberstadt? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

Der Dichter Johann Peter Hebel hat einst gesagt: ?Wir müssen nicht glauben, dass alle Wunder der Natur nur in anderen Ländern und Weltteilen seien. Sie sind überall. Aber diejenigen, die uns umgeben, achten wir nicht, weil wir sie von Kindheit an und täglich sehen.? Und auch Goethe wusste schon ?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?. Beide Dichter warben damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung im nahe gelegenen Schutzgebiet ?Huy? reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.  Wie der Fallstein im Westen und Hakel im Osten, erhebt sich der Huy majestätisch aus den ihn umgebenden Feldern, was ihn zu einem landschaftlichen Blickfang macht. Seine Laubmischwälder bieten auch aus der Nähe betrachtet ein besonderes Erlebnis. Noch bevor die Buchen und Eichen mit ihrem Laub den Boden beschatten, blühen das Busch Windröschen (Anemone nemorosa) und das Leberblümchen (Hepatica nobilis). Um die scheue Wildkatze (Felis silvestris) zu beobachten, braucht man schon etwas mehr Glück. Sie ist  vorwiegend dämmerungs- bzw. nachtaktiv und zudem sehr scheu. Es gibt noch weitere Tiere, die erst nachts aus ihren Verstecken kommen. Dazu gehören auch die Fledermäuse, wie beispielsweise das Große Mausohr (Myotis myotis), welches im Huy seine Nahrung sucht, oder die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die dort sogar ihre Jungen aufzieht. Etwas einfacher hat man es da mit dem Schwarzspecht (Dryocopus martius), Grauspecht (Picus canus) oder Mittelspecht (Leiopicus medius). Wenn man sie sehen oder zumindest hören will, muss man den Huy am Tag aufsuchen.Der Huy hat aber nicht nur Wälder zu bieten. Besonders im Osten, nahe der Paulskopfwarte, kommen Trockenrasen auf Kalkgestein vor, welche zahlreichen seltenen Arten einen Lebensraum bieten. Darunter sind auch viele schön blühende Pflanzen, wie die Skabiosen Flockenblume (Centaurea scabiosa) oder die Kartäuser Nelke (Dianthus carthusianorum). Im Kollyteich kommt der Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus) vor. Dieser ist unser größter heimischer Molch und zur Paarungszeit mit seinem zackigem Kamm und der roten, schwarz betupften Bauchseite ein richtiger kleiner Wasserdrache.Auch der Rotmilan (Milvus milvus) brütet im Huy und jagt auf den umliegenden Feldern nach Mäusen. In Sachsen-Anhalt ist er noch ein häufiger Anblick, dabei ist er ebenfalls eine Besonderheit unserer heimischen Natur. Im Gegensatz zu seinem Vetter, dem Schwarzmilan (Milvus migrans), kommt der Rotmilan nur noch in Mittel- und Westeuropa vor. Von den weltweit etwa 20.000 Brutpaaren lebt ein Zehntel allein in Sachsen-Anhalt. Daran lässt sich auch die besondere Verantwortung erkennen, die wir für ihn haben. Sein Bestand ist seit dem Ende der DDR stark gesunken. Ein Grund hierfür sind Veränderungen in der landwirtschaftlichen Nutzung. Durch den vermehrten Anbau von Raps und Winterweizen kann er, genau zur Zeit der Jungenaufzucht, seine Beute kaum noch finden, da die Pflanzen dann sehr hoch und dicht stehen.Aus diesen Gründen werden im Huy Maßnahmen ergriffen, um die Natur zu schützen und zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um den Rotmilan, sondern auch um seltene und bedrohte Lebensräume. So wurden bei einem, mit EU-Mitteln geförderten, Projekt des Landschaftspflegeverbands ?Grüne Umwelt? die Trockenrasen entbuscht und anschließend mit Schafen und Ziegen beweidet. Dies entspricht der traditionellen Nutzung, ohne welche die Trockenrasen langfristig zuwachsen,  zu Wald werden und damit verschwinden würden. ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.?, so Thalmann weiter.  FFH-GebietHuy nördlich Halberstadt InfoboxNaturnahes Laubwaldgebiet mit unterschiedlichen Waldtypen. Hangbuchenwälder auf Buntsandstein an derVerbreitungsgrenze zum Mitteldeutschen Trockengebiet. Gebietsnummer:     F47/S28LSA    Größe des Gebietes: 2005 haAusgewählte Lebensraumtypen:- Naturnahe Kalk-Trockenrasen undderen Verbuschungsstadien (6210*)- Waldmeister-Buchenwälder (9130)- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170)    Ausgewählte Arten:- Wildkatze- Mopsfledermaus- Großes Mausohr- Kammmolch    - Rotmilan- Grauspecht- Schwarzspecht- MittelspechtHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa

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