Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde in der Zeit vom 10.07.2015, 06:00 Uhr bis zum 13.07.2015, 06:00 Uhr
In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeireviers ?Börde? 21 Verkehrsunfälle, wobei insgesamt vier Personen verletzt wurden. Bei drei Verkehrsunfällen wurden drei Kradfahrer verletzt. Verkehrsunfall B 6 Am 10.07.2015 um 14:10 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 6 auf der Ausfahrt Güsten ein Verkehrsunfall mit einer verletzten Person. Zwei 43-jährige Kradfahrer befahren die Ausfahrt, als plötzlich ein Kradfahrer im Kurvenbereich stürzt. Der zweite Kradfahrer kann ein Zusammenstoß nicht verhindern und stürzt ebenfalls. In der weiteren Folge rutschten beide Kräder unter die Leitplanke. Ein Kradfahrer wurde am Fuß verletzt.Verkehrsunfall BAB 14 / B 6 Am 11.07.2015 um 12:15 Uhr wollte ein 30-jähriger Kradfahrer von der Bundesautobahn 14 auf die Bundesstraße 6 fahren. In der Rechtskurve stürzte er mit seinem Krad und kam an der Leitplanke zum Liegen. Der Kradfahrer wurde verletzt und in Krankenhaus verbracht.Verkehrsunfall BAB 2 Am 11.07.2015 um 21:55 Uhr musste auf der Anschlussstelle Magdeburg/Zentrum der Bundesautobahn 2 ein PKW-Fahrer auf Grund eines Wildwechsels eine Gefahrenbremsung einleiten. Ein 24-jähriger Kradfahrer fährt auf den PKW und stürzt. Der Kradfahrer wird verletzt und ins Krankenhaus verbracht. Am 11.07.2015 um 18:50 Uhr bekommt auf der Bundesautobahn 2 kurz vor der Anschlussstelle Eilsleben in Fahrtrichtung Hannover ein 26-jähriger deutscher Fahrer an seinem PKW einen Reifenschaden. In der weiteren Folge kollidiert er mit der Mitteleitplanke und kommt anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab. Zwei PKW-Fahrer fahren mit ihren PKW über die auf der Fahrbahn liegenden Teile und beschädigt diese. Der 22-jährige Beifahrer wird verletzt und vor Ort ambulant behandelt.Verdacht des Fahrens ohne Führerschein Am 10.07.2015 um 12:57 Uhr wurde ein 60-jähriger deutscher Fahrer eines PKW in der Stadt Blankenburg kontrolliert, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei der Kontrolle konnte er keinen Führerschein vor zeigen und gab an seit ca. drei Jahren keinen Führerschein zu besitzen. Eine Überprüfung ergab, dass der Führerschein durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Sperrfrist bis zum 02.03.2013 entzogen wurde. Eine Strafanzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss Am 10.07.2015 um 09:50 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 14 an der Anschlussstelle Wanzleben eine 42-jähriger deutscher PKW-Fahrer im Rahmen der Streifentätigkeit kontrolliert. Dabei wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,71 o/oo. Zum Zwecke einer gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung wurde er nach Magdeburg verbracht. Eine Anzeige wurde gefertigt.
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