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Magdeburg, den 15.07.2015

Aeikens begrüßt EuGH-Urteil zum Bodenkauf

Magdeburg. Nach  Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)  muss im Staatsbesitz befindliches Ackerland nicht zum Höchstpreis verkauft werden. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Urteil, das auf einen Fall im Jerichower Land zurückgeht. 2008 hatte der Landkreis einen Verkauf von BVVG-Flächen zurückgewiesen, weil er den vereinbarten Kaufpreis in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstückes sah. Der Kaufpreis lag mehr als 50 Prozent über dem landwirtschaftlichen Verkehrswert.  Aeikens: ?Damit wird durch den EuGH anerkannt, dass bei einer Genehmigungsentscheidung durch die Behörden auch weitere Aspekte außerhalb des Höchstpreises einfließen können, die insbesondere auch einen spekulativen Charakter eines Grundstückserwerbs verhindern sollen. Wenn wir eine ungesunde Entwicklung des ländlichen Raums verhindern wollen, dürfen wir den Kauf und Verkauf von Boden nicht losgelöst von der Agrarstruktur betrachten.?Dem Bundesgerichtshof bleibt nun die Prüfung vorbehalten, inwieweit dieser Ansatz in dem vorliegenden Fall Bestand hat.

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