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Stendal, den 18.07.2015

Pressemitteilung Polizeirevier Stendal

Versuchter Einbruch in Wohnhaus Wust-Fischbeck, Fährstraße. In der Nacht vom 17.07.2015 zum 18.07.2015 versuchten bislang unbekannte Täter gewaltsam in ein Wohnhaus einzudringen. Der oder die Täter machten sich an einer Tür des Hauses zu schaffen, brachen den Versuch jedoch aus bislang ungeklärter Ursache ab.  Die Kriminalpolizei ermittelt.   Brand eines Müllcontainers Tangerhütte, Heinrich-Rieke-Ring. Am 18.07.2015, 03:17 Uhr wurde der Rettungsleitstelle Altmark der Brand eines Müllcontainers gemeldet. Bei Eintreffen der Feuerwehr sowie der Polizei bestätigte sich der Sachverhalt. Der Container konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 2500 ?.   Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Straftaten führen, nimmt das Polizeirevier Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.   Verkehrsgeschehen   Von Freitag, 17.07.2015 bis Sonntag, 19.07.2015 ereigneten sich im Landkreis Stendal 17 Verkehrsunfälle. Von den genannten Unfällen waren 7 mit Wildtieren.   Verkehrsunfall mit Fahrerflucht Stendal, Scharnhorststraße. Am 17.07.2015 um 20:00 Uhr wurde der Polizei ein, auf dem Penny-Parkplatz in der Scharnhorststraße stehender, grauer VW Polo mit erheblichen Unfallschäden im Frontbereich gemeldet. Die Mitteilung erfolgte durch einen 31-jährigen Stendaler. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um Unfallschäden handelt. Weiterhin stellte sich heraus, dass der PKW in mehrere Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Gardelegen sowie im Bereich Stendal verwickelt war. Ein Strafverfahren bezüglich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet. Zeugen zum Unfallgeschehen werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.   Fahren ohne Pflichtversicherung / Zulassung Sandau, Havelberger Straße. Am 17.07.2015 um 16:20 Uhr wurde im Rahmen der Streifentätigkeit ein 48-jähriger Nissan-Fahrer durch Beamte des Polizeireviers Stendal, Außenstelle Havelberg angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer mit entstempelten Kennzeichen unterwegs war. Im Rahmen weiterer polizeilicher Ermittlungen stellte sich heraus, dass für das betreffende Kraftfahrzeug keinerlei Pflichtversicherung besteht. Weiterhin wurde gegen zulassungs- und steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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