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Halle (Saale), den 02.08.2015

7. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht veröffentlicht ? Bericht ab sofort online einsehbar Anzahl der stationären Einrichtungen und Plätze im Land weiter gestiegen ? Trend geht auch zu ambulanter Betreuung

761 Prüfungen hat die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes im vergangenen Jahr in den 723 stationären Einrichtungen Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht  per Gesetz nicht nur für 470 Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für die 17 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 6 Hospize sowie 228 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit insgesamt 40 275 Plätzen zuständig. Seit 2004 veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr die so genannten Heimberichte/Tätigkeitsberichte über die Arbeit der Heimaufsicht mit umfangreichen statistischen Angaben. Seit dieser Zeit hat die Anzahl der Einrichtungen und Plätze stark zugenommen. 2004 verfügte Sachsen-Anhalt über 584 Heime mit 32.134 Plätzen. Allein im vergangenen Jahr wurden 10 neue stationäre Heime für Pflegebedürftige registriert. Einer stationären Einrichtung musste der Betrieb untersagt werden.Weiter gewachsen ist die Zahl der Bewohner in den derzeit 61 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und -gruppen. Hier stehen 530 Plätze zur Verfügung, das sind immerhin 56 mehr als noch ein Jahr zuvor. ?Dabei gehen die Impulse für die Einrichtung dieser Wohn- und Lebensformen sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Vereinen und Trägern stationärer Einrichtungen aus.?, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. ?Angesichts der steigenden Nachfrage ist es auch wichtig, dass sich ein nicht nur zahlenmäßig breites Angebot entwickelt. Die Bedürfnisse der Menschen sind unterschiedlich, dem müssen wir Rechnung tragen.?Besonders die Betreuung und Förderung in den stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat weiter an Qualität gewonnen. Hier sind 66 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildete Fachkräfte, die hier nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen, sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und heilpädagogische Förderung.Von den im vergangenen Jahr durchgeführten 761 Prüfungen fanden 480 unangemeldet statt, 101 davon auf Grund von Beschwerden von Bewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Entgelterhöhungen. Die Anlass bezogenen Kontrollen fanden ? wenn notwendig ? auch nachts in den entsprechende Einrichtungen statt. Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der stationären Einrichtungen ausgewertet und durch Nachkontrollen sichergestellt, dass sie umgehend behoben werden. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Abstellung der festgestellten Mängel. Nur in 10 Fällen musste die Heimaufsicht im Ergebnis der Nachkontrollen noch eine Anordnung erlassen, um die vollständige Beseitigung der offenen Probleme durchzusetzen.Das seit 2011 geltende Wohn- und Teilhabegesetz garantiert allen älteren und pflegebedürftigen Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, ein Mitwirkungsrecht in allen sie betreffenden Angelegenheiten. In den meisten Einrichtungen nehmen Bewohnerbeiräte oder Bewohnerversammlungen die Interessen der Bewohner wahr. Wo das nicht möglich ist, haben Bewohnerfürsprecher die Interessenvertretung übernommen. Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 7. Tätigkeitsbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung steht.

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