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Magdeburg, den 03.08.2015

Landesregierung plant Nachzahlungen für Richter und Staatsanwälte

Die Landesregierung hat am 4. August einen Gesetzentwurf zum Besoldungsrecht zur Anhörung von Berufsverbänden und Gewerkschaften freigegeben. Damit soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai dieses Jahres Rechnung getragen werden, demzufolge  Richter und Staatsanwälte des Landes in den Jahren 2008 bis 2010 nicht angemessen besoldet worden sind. Drei Richter und ein Staatsanwalt aus Halle hatten geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil neue Maßstäbe zur Bemessung der Besoldungshöhe definiert und die Entwicklung der Richterbezüge in einem 15-Jahres-Zeitraum mit der Tarifentwicklung für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie dem Anstieg der Nominallöhne und Verbraucherpreise in Sachsen-Anhalt verglichen. Eine Nachzahlung zu den Bezügen in den jeweiligen Jahren sei geboten, soweit die Besoldung im Vergleich zu den drei Indizes jeweils um mehr als 5 Prozent zurückgeblieben sei. Für Richter und Staatsanwälte, die geklagt oder einen entsprechenden Einspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt haben, können sich aus dieser Vergleichsberechnung Nachzahlung von insgesamt bis zu 5,1 % eines Jahresgehalts ergeben.  Die ? allerdings deutlich geringere - Differenz für die Jahre 2011 ? 2014 soll nach den Plänen der Landesregierung gleichfalls ausgeglichen werden. Insoweit sollen auch alle weiteren Richter und Staatsanwälte ? also auch diejenigen, die von Klagen und Widersprüchen abgesehen haben -, eine Nachzahlung erhalten. ?Diese Nachzahlungen sollen jedoch nur auf besonderen Antrag  und nur für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum Jahresende 2014 gewährt werden und insgesamt 1,45 Prozent des damaligen Jahresgehalts betragen?, erläuterte Staatssekretär Jörg Felgner.  Am 1. April 2011 trat das erste Besoldungsgesetz des Landes in Kraft. Durch das Gesetz wird insgesamt mit Kosten von 0,8 bis 0,9 Mio. Euro für den Landeshaushalt gerechnet. ?Unabhängig von den heute beratenen Nachzahlungen für die Vorjahre ist festzuhalten, dass die aktuelle Besoldung der Richter und Beamten des Landes, soweit wir dies erkennen können,  den Vorgaben der Bundesverfassungsrichter entsprechen wird. Durch die kontinuierliche Übernahme der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auf die Besoldung von Richtern und Beamten und das 2011 in Kraft getretene Besoldungsgesetz, das gerade in der R 1 - Besoldung zu einem wesentlich höheren Lebenseinkommen führt, hat das Besoldungsniveau seit 2006 erheblich zugelegt.   Sachsen-Anhalt ist im Vergleich der Bundesländer in dieser Zeit vom hinteren auf einen mittleren Platz gerückt. Da auch für die Jahre 2015 und 2016 Besoldungserhöhungen von 2,1 und 2,4 Prozent geplant sind, gehe ich davon aus, dass die Besoldung ab 2015 dem Karlsruher Urteil entspricht,? so Staatssekretär Felgner weiter. Der heute freigegebene Gesetzentwurf soll nach der Auswertung der Anhörung im September an den Landtag zur Verabschiedung weitergeleitet werden. Im Übrigen: Die Frage, ob vergleichbare Leistungen, wie sie jetzt für die Richter und Staatsanwälte vorgesehen sind, auch den Beamten zugutekommen sollen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht entschieden. Zur Besoldung der Beamten sind  Vorlagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die den im Mai 2015 entschiedenen Klagen zur Richterbesoldung entsprechen. Deren Ergebnis, das für Anfang 2016 erwartet wird, soll nicht vorgegriffen werden.   Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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