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Dessau-Roßlau, den 05.08.2015

Tatverdächtiger befindet sich in einstweiliger Unterbringung (Ergänzung zur Gem. PM vom 30.07.2015)

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Wittenberg hat am 04.08.2015 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die einstweilige Unterbringung des 47-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 126a Strafprozessordnung angeordnet. Der Mann, der im Verdacht steht, in recht kurzer Folge im privaten Umfeld eine gefährliche Körperverletzung versucht, sich mehrfach in der Öffentlichkeit ? einmal auch in Gegenwart eines Kindes - entblößt sowie eine Beleidigung mit sexuellem Hintergrund verübt zu haben, befindet sich nunmehr in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung, weil berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Mann die ihm zur Last gelegten Handlungen im Zustand zumindest erheblich verminderter, wenn nicht aufgehobener Schuldfähigkeit ausgeführt hat.   Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an. Bestätigen sich danach die jetzigen Annahmen, dann wird das Landgericht Dessau-Roßlau mit dem Fall befasst werden.       Preissner                                                                 Pressesprecher                                                      Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Strömer PressesprecherPolizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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