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Halle (Saale), den 09.08.2015

Landesverwaltungsamt bewilligte bislang Fluthilfe in Höhe von 413 Mio. Euro Von den 2.991 eingegangenen Anträgen wurden bisher 2.109 genehmigt, 123,2 Mio. Euro sind schon ausgezahlt ? Zahlungen gingen zB. nach Magdeburg und in den LK Stendal

Rund eine Milliarde Euro Schaden hat das Hochwasser 2013 bei den Kommunen des Landes verursacht. Bis zum 30. Juni 2015 konnten die Kommunen in Sachsen-Anhalt Anträge für Fluthilfe beim Landesverwaltungsamt (LVwA) stellen. Insgesamt sind in den 5 Fluthilfeprogrammen, die beim LVwA bearbeitet werden, 2.991 Anträgen mit einem Volumen von 1,059 Mrd. Euro eingegangenen.  2.109 Anträge mit 467 Mio. Euro wurden bereits beschieden. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, dem größten der 5 Programme, wurden 1617 von 2424 Anträgen bereits bearbeitet. Zwei der 5 Fluthilfeprogramme konnten schon abgeschlossen werden (EU-Soforthilfe und Fischwirtschaft).Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Das 5. Förderprogramm, das wie der Förderbereich Fischwirtschaft bereits abgeschlossen werden konnte, ist die Förderung nach der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z. B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 269 der eingegangenen 290 Anträge abschließend bearbeitet werden, über 4 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 61 der 102 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Für 36 Bescheide wurden hier bereits 1,6 Mio. Euro ausgezahlt.Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der Anträge beginnen konnten. 2.424 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen sind insgesamt eingegangen, von denen 1.617 mit einem Volumen von fast 385 Mio. Euro beschieden sind, 64,2 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt.  Beispiele zur Förderung:Flutmittelempfänger   Stand: 10.08.2015  Landkreis/Gemeinde Fördermaßnahme  Zuwendungsbetrag       Norden      Hansestadt Seehausen Sanierung Ostdorfer Straße in der Ortslage Beuster 151.246,82 ? Abwassergesellschaft Magdeburg mbH Sofortreparatur von Anlagen insb. Kanälen 83.972,34 ? 1. TeilbewilligungTrinkwasser- und Abwasser-zweckverband Havelberg Schadensbesitigung Mischwasserkanal Havelberg - MW-Kanal Bahnhofstraße 58.751,40 ? Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Sporthalle in der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH Schönhausen 27.666,14 ?    

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