Pressemitteilung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016
Am 27.08.2015 beginnt für alle Schüler des Landes Sachsen-Anhalts wieder die Schule. Die Schüler nehmen nun ein neues Schuljahr in Angriff. Für einen Teil von ihnen beginnt der Ernst des Lebens zum ersten Mal, denn die Erstklässler dürfen ab dem 31.08.2015 zum ersten Mal die Schulbank drücken. Das bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer erhöhte Aufmerksamkeit und Wachsamkeit. Vor allem die Schulanfänger bewegen sich meist noch sehr unsicher im Straßenverkehr. Sie können Entfernungen, Geschwindigkeiten und Abstände von Fahrzeugen noch nicht abschätzen. Außerdem lassen sie sich sehr schnell ablenken und werden unaufmerksam. Umso mehr sind die erfahrenen Verkehrseilnehmer gefragt. Um einen sicheren Start zum Schulbeginn gewährleisten zu können, sollten Fahrzeugführer dieser Tage besonders vorausschauend und rücksichtvoll am Straßenverkehr teilnehmen und Verantwortung gegenüber den Schülern zeigen. Für die Schüler ist die Schule und der damit verbundene Schulweg ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit. Der Schulweg kann zu fuß, auf dem Fahrrad, dem Moped, mit dem Pkw oder mit dem Bus und der Bahn bewältigt werden. Damit die Schüler richtiges Verhalten im Straßenverkehr lernen, sollten in erster Linie die Eltern ihnen richtiges Verhalten beibringen. Des Weiteren sollten alle Verkehrsteilnehmer mit gutem Beispiel voran gehen. Dazu gehört beispielsweise den kürzesten Weg über die Straße zu wählen und die Ampel nicht bei ROT zu überqueren. Damit der Schulweg gefahrlos absolviert werden kann, sollten die Eltern diesen bereits vor Schulbeginn mit ihren Schützlingen festlegen und gemeinsam begehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht unbedingt der kürzeste Weg auch der Sicherste ist. Wesentlich ist, auf Ampeln, Zebrastreifen oder wenn vorhanden Schülerlotsen auf dem zukünftigen Schulweg zu achten. Entscheidend ist auch die richtige Kleidung eines Schulkindes. Vor allem Reflektoren an Ranzen und Jacke sollten vorhanden sein, damit ihr Kind rechtzeitig erkannt wird. Helle Kleidung trägt wesentlich zur besseren Erkennbarkeit des Kindes bei. Für ältere Schulkinder, die ihren Schulweg mit dem Rad zurücklegen, ist es wichtig darauf zu achten, dass ihr Fahrrad verkehrssicher ist. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sollten auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist es den Kindern erlaubt, den Gehweg mit ihrem Fahrrad nutzen. Bei dem Überqueren der Straße sollte Ihr Schulkind vom Rad steigen und es über die Straße schieben. Unbedingt empfehlenswert ist das Tragen eines Fahrradhelmes. Dieser kann vor fatalen Verletzungen am Kopf schützen, denn auch ohne ihn selbst zu verursachen, kann man in einen Verkehrsunfall verwickelt sein. Natürlich trägt die Polizei auch anlässlich des diesjährigen Schulbeginns zur Verkehrssicherheit bei. Im Verantwortungsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Wittenberg, Stadt Dessau-Roßlau) werden verstärkt Verkehrskontrollen vor Schulen durchgeführt. Einen Schwerpunkt bilden hierbei vor allem Geschwindigkeitskontrollen, da besonders an Schulen ein angepasstes Tempo von besonderer Bedeutung ist. Am 31.08.2015 werden mit Hilfe von Regionalbereichsbeamten, Kollegen der Prävention und Grundschülern kleine Zuckertüten mit nützlichen Tipps und Hinweisen an Fahrzeugführer überreicht. Zudem werden die Fahrzeugführer verstärkt durch Spannbänder an Schulen mit der Aufschrift ?Achten Sie auf Kinder? auf die jungen Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost wünscht allen neuen Abc-Schützen und allen übrigen Verkehrsteilnehmern einen sicheren Schulbeginn.
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