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Magdeburg, den 25.08.2015

Abschiebungen in Sachsen-Anhalt erfolgen künftig ohne Ankündigung

Das Ministerium für Inneres und Sport hat per Erlass an die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die bisherige Praxis bei zu vollziehenden Abschiebungen der jetzigen Situation angepasst.   Danach sollen ab sofort Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Bei Vorliegen einer besonderen Härte sind im Einzelfall Ausnahmen möglich.       Hintergrund: Bereits jetzt befindet sich eine große Anzahl an ausreisepflichtigen Personen in den Aufnahmekommunen. Trotz Zunahme vollzogener Abschiebungen ist deren Zahl weiterhin ansteigend. Neben rechtlichen Vollzugshindernissen stellt ein wesentliches tatsächliches Vollzugsdefizit das mindestens temporäre Untertauchen von Ausreisepflichtigen dar, welches häufig auf die Kenntnis des genauen Abschiebungstermins nach entsprechender Ankündigung durch die zuständige Ausländerbehörde zurückzuführen ist. Darüber hinaus nehmen ausreisepflichtige Personen, also Personen, bei denen kein Schutzbedürfnis festgestellt wurde, denjenigen die Plätze weg, die auf dieses Schutzbedürfnis dringend angewiesen sind.   Eine termingenaue Ankündigung von Abschiebungen ist gesetzlich nicht normiert.

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