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Dessau-Roßlau, den 27.08.2015

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Landgericht Dessau-Roßlau ? Pressemitteilung 013/2015 Dessau-Roßlau, den 28.08.2015 Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau   Die 3. Strafkammer des Landgerichts hat heute gegen eine 52-jährige, in der Vergangenheit noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau aus Wittenberg wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in sieben Fällen, Computerbetruges in 31 Fällen, davon in zwei Fällen im Versuch, und Urkundenfälschung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verhängt. Wie schon in erster Instanz das Amtsgericht Wittenberg hat es die Kammer im Ergebnis einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte als Rettungsassistentin im Zeitraum von Juni 2012 bis Mai 2013 wiederholt von Notfallpatienten während des Transportes ins Krankenhaus Bargeld, EC-Karten sowie Schmuck entwendet hat. Mit den EC-Karten hat sie im Anschluss zahlreiche Barabhebungen vorgenommen und Einkäufe bezahlt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf knapp 30.000,00 ?.   Das Amtsgericht hatte gegen die Frau eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Dagegen richteten sich die Berufungen sowohl der Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht hat die Berufung der Angeklagten zurückgewiesen und auf die Berufung der Staatsanwaltschaft das erstinstanzliche Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Die Hauptverhandlung im Berufungsverfahren hatte im Mai dieses Jahres begonnen. 3 Ns 392 Js 14501/12   Frank Straube Pressesprecher

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