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Bernburg, den 29.08.2015

Sammelmeldung Revierbereich Salzlandkreis WE

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Kriminalitätsgeschehen Gatersleben   (Diebstahl einer Motorsense) Bereits am Mittwoch wurden während der Mittagstunden im Bereich der Langen Straße Mäharbeiten durchgeführt. Durch unbekannte Täter wurde in dem Zeitraum eine abgestellte Motorsense der Marke ?STIHL? entwendet. Hinweise zur Tat oder dem vermeintlichen Täter nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Bernburg   (Sachbeschädigung an einem PKW) Während der frühen Freitagabendstunden wurde in der Friedensallee, im Bereich der Hausnummer 10-12, der linke Außenspiegel eines abgeparkten PKW durch unbekannte Täter beschädigt. Anhand der Spurenlage ist davon auszugehen, dass jemand mutwillig gegen den Spiegel getreten hat. Die Polizei hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hinweise zur Tat oder dem vermeintlichen Täter nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.  Bernburg   (Einbruchdiebstahl Betonfirma) Am Freitag erhielt die Polizei, gegen 19:39 Uhr, die Mitteilung über eine Alarmauslösung in der Firma FBA Beton, im Bereich der Schachtstraße. Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten der Firma verschafft haben. Im Bürokomplex wurden unter anderem mehrere Schränke durchwühlt. In diesem Zusammenhang wurde Bargeld in Höhe von ca. 290,00 ? entwendet. Durch Zeugenhinweise konnte während der Fahndungsmaßnahmen eine 55- jährige, männliche tatverdächtige Person gestellt werden. Entsprechende Maßnahmen zur Klärung der Straftat, sowie ein Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Schönebeck   (Kraftstoffdiebstahl aus PKW) Im Bereich der Sökerstraße, Parkplatz ehemaliger REWE- Einkaufsmarkt, wurde durch unbekannte Täter der Tankdeckel eines abgeparkten PKW´s gewaltsam geöffnet. Im Nachgang wurden ca. 15 Liter Super Benzin aus dem Tank abgesaugt. Der PKW wurde durch den Geschädigten am 25.08. auf dem Parkplatz abgestellt. Als er am Samstag seinen PKW wieder nutzen möchte, stellt er den Schaden am Fahrzeug fest. Die Polizei hat die Ermittlungen in der Sache aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle im Salzlandkreis dankend entgegen. Schönebeck   (Einbruchdiebstahl Handyshop Salzer Park) Bisher unbekannte Täter verschafften sich, vermutlich während der Nachtstunden von Samstag auf Sonntag, durch Heraushebeln einer Glasscheibe, Zutritt zu einem Blumenladen im Salzer Park. Durch Zerstören einer Trockenbauwand gelangten die Täter in den angrenzenden Handyshop. Hier wurden die Kasse und ein Stahlschrank aufgehebelt. Neben einer bis zum jetzigen Zeitpunkt unbekannten Anzahl an Mobiltelefonen wurde Bargeld in Höhe von ca. 200,- ? entwendet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Hinweise zur Tat oder dem vermeintlichen Täter nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.  Verkehrsgeschehen Aschersleben   (Unfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) Am Freitag parkte der Geschädigte seinen PKW im Bereich des Pfeilergrabens, vor dem Wohnblock, Hausnummer 85, in den Nachmittagsstunden, ab. Als er gegen 17:45 Uhr zu seinem PKW zurückkehrt, stellt er einen Schaden am rechten vorderen Kotflügel fest. Anhand der Spurenlage vor Ort, ist davon auszugehen, dass der Schaden durch ein ausparkendes Fahrzeug verursacht wurde. Der Unfallverursacher hat sich im Nachgang unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Zeugenhinweise zum Verursacher nimmt die Polizei des Salzlandkreises gern entgegen. Bernburg   (Unfall mit leichtverletzter Person) Am Samstagnachmittag wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person gerufen. Zum Unfallhergang konnte ermittelt werden, dass ein abgeparkter PKW die Karl-Marx-Straße in Richtung Virchowstraße rückwärts rollte, da der Nutzer offensichtlich keine Handbremse angezogen und auch keinen Gang eingelegt hatte. Der PKW erfasste in seinem Rollvorgang eine auf dem Gehweg befindliche Fußgängerin, beschädigte in der weiteren Folge ein Verkehrszeichen und stieß letztlich gegen einen abgeparkten PKW. Die 81- jährige Fußgängerin wurde leicht verletzt und musste zunächst im Klinikum Bernburg behandelt werden. Bernburg   (Unfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) Der Geschädigte erscheint auf der Polizeidienststelle in Bernburg und teilt mit, dass sein abgeparkter PKW durch einen unbekannten Fahrzeugführer am Stoßfänger hinten beschädigt wurde. Der PKW war vom 23.08. bis zum Samstag im Bereich der Martin-Niemöller-Str., zwischen den Hauseingängen 34 und 36,  abgeparkt. Hinweise zum Verursacher sind derzeitig nicht bekannt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweise zur Tat oder dem vermeintlichen Täter nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Beesenlaublingen   (Unfall mit drei verletzten Personen) Am Sonntagvormittag kommt es im Einmündungsbereich der Landstraße 149 und Kreisstraße 2107 zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten PKW´s und drei verletzten Personen. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen befuhr der 63- jährige Verursacher die K 2107 aus Richtung Kustrena. Als dieser die Landstraße überqueren will, übersieht er den auf der vorfahrtberechtigten Landstraße, aus Richtung Beesenlaublingen, fahrenden Beteiligten mit seinem PKW. In der Folge stoßen beide Fahrzeuge zusammen und werden durch die Wucht von der Straße geschleudert. Der Verursacher und der 64- jährige Beteiligte 02 werden auf Grund ihrer Verletzungen ins Klinikum Bernburg verbracht. Die 62-jährige Beifahrerin des Beteiligten 02 wird durch Rettungskräfte zwecks weiterer Behandlungen in das Klinikum Aschersleben verbracht. An beiden Fahrzeugen entsteht Totalschaden.   Verkehrskontrollen Bernburg   (Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis) Durch die Polizei wurde am Samstagabend im Bereich Richard-Rösicke-Straße ein PKW angehalten und kontrolliert. In diesem Zusammenhang konnte festgestellt werden, dass die 36- jährige Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auf Grund dessen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Auch die Fahrzeughalterin wird sich in der Sache verantworten müssen, da sie den Gebrauch des Kraftfahrzeuges zugelassen hat.  Im AuftragBraun /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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