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Magdeburg, den 31.08.2015

Programme ?ego.-INKUBATOR? und ?ego.-Gründungstransfer? starten Land stärkt Gründungsförderung an Hochschulen / 19 Millionen Euro bis 2020

Die im Jahr 2000 gestartete Existenzgründungsoffensive des Landes (kurz ego.) wird auch in der neuen EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 fortgesetzt. Ein Schwerpunkt: Sachsen-Anhalts Hochschulen sollen noch stärker als Keimzellen für innovative Gründungen ausgebaut werden. Dafür gehen heute mit ?ego.-INKUBATOR? und ?ego.-Gründungstransfer? zwei neue bzw. neu justierte Förderprogramme für die heimischen Hochschulen an den Start. Dazu sagte Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Hartmut Möllring: ?In der neuen EU-Förderperiode setzen wir noch stärker auf innovative Ausgründungen aus der Wissenschaft. Die neuen Förderprogramme unterstützen die Hochschulen des Landes, Studierenden ein Umfeld zu schaffen, dass zum Ausprobieren und Experimentieren einlädt. Gerade der forcierte Ausbau der Gründerinfrastruktur soll aus guten Ideen innovative Ausgründungen und aus Studierenden erfolgreiche Gründer machen.?   ego.-INKUBATOR Zum Auf- und Ausbau ihrer Gründerinfrastruktur können Hochschulen Fördermittel beantragen, u.a. für die Einrichtung und Ausstattung von Gründerräumen, Werkstätten sowie kleinen Versuchsanlagen. In diesen Inkubatoren können Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und Absolventen innovative Geschäftsideen entwickeln und erproben, um die Erfolgsaussichten für eine Firmengründung zu verbessern. Neu ist, dass ab sofort auch Personalkosten bezuschusst werden können. Zudem kann die Einrichtung eines neuen Inkubators mit bis zu 700.000 Euro gefördert werden (bisher maximal 350.000 Euro). Für die Ergänzung eines vorhandenen Inkubators sind 300.000 Euro möglich. Das Programm ego.-INKUBATOR ist 2010 als Pilotprogramm gestartet worden. Seitdem wurden landesweit elf Inkubatoren eingerichtet, diese sind vom Land mit vier Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert worden.   ego.-Gründungstransfer Mit diesem neuen Förderprogramm werden Gründerteams an den Hochschulen direkt unterstützt. Zielgruppe sind Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine innovative bzw. technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung planen. Finanziert werden Personal- und Sachausgaben. Das Gründerteam darf aus höchstens drei Einzelpersonen bestehen, je Gründerin bzw. Gründer sind Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro möglich.   Für beide Förderprogramme stehen in der neuen EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 insgesamt rund 19 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung.   Die Antragstellung ist über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich. Weitere Informationen unter: www.ib-sachsen-anhalt.de.

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