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Halle (Saale), den 01.09.2015

(LG HAL) Urteil wegen Mordes an Kunstradfahrerin rechtskräftig

Die Verurteilung eines im August 1989 geborenen Mannes wegen Mordes an einer jungen Frau aus Merseburg ist rechtskräftig.   Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 19.02.2015 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte es nach einer Beweisaufnahme, die sich über sechs Verhandlungstage erstreckt hatte, als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August 2014 seine damals 19-jährige Lebensgefährtin im Schlaf erstickt hatte. Die Leiche der Frau, die in ihrer Freizeit als Kunstradfahrerin aktiv war, war am 19.08.2014 durch Polizeibeamte in ihrer Wohnung gefunden worden.   Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 12.08.2015 (Az.: 4 StR 268/15) verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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