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Halle (Saale), den 07.09.2015

Schweinehaltungsanlage in Gladau darf nur im Rahmen der Genehmigung von 2008 weiter betrieben werden

Wie dem Landesverwaltungsamt bekannt wurde, gibt es die Absicht, die derzeit leerstehende Schweinehaltungsanlage am Standort Genthin (OT Gladau) wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlage war auf Grund eines durch den Landkreis ausgesprochenen Tierhaltungsverbots zum 31. August 2015 durch den damaligen Betreiber geräumt worden.Das Landesverwaltungsamt hat in einem Schreiben an den Betreiber noch einmal darauf hingewiesen, dass ? wegen des weiterhin schwebenden Rechtsstreits über die Erteilung einer Änderungsgenehmigung ? die Anlage zurzeit nur in der Form betrieben werden darf, wie sie sich aus der Genehmigung nach § 4 BImSchG aus dem Jahr 2008 ergibt. D.h. ein Einstallen von Tieren ist nur im Rahmen des im Jahr 2008 zulässigen Bestandes, damals zulässiger baulicher Anlagen, Ausrüstungen und Einrichtungen möglich. Sollte dieser Zustand ? z. B. im Vorgriff auf geplante Änderungen ? nicht mehr vorhanden sein oder in schon veränderter Form existieren, käme eine Einstallung dort, einem illegalen Anlagenbetrieb gleich.  Das Landesverwaltungsamt wird sich bei unangemeldeten Kontrollen vor Ort überzeugen, dass die Voraussetzungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus 2008 vollumfänglich eingehalten werden.

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