Kriminalitäts- und Verkehrslage des Polizeireviers Wittenberg
Kriminalitätslage:Diebstahl von Fahrrad Unbekannte Täter sollen am 14.09.2015 zwischen 17.30 Uhr und 18.00 Uhr in der Bachstraße in Wittenberg ein Mountainbike entwendet haben. Nach Angaben des Geschädigten habe er es gesichert in einem Fahrradständer abgestellt. Diebstahl von Kupferkabel Im Tatzeitraum vom 14.09.2015 / 16.00 Uhr bis zum 15.09.2015 / 07:00 Uhr sollen unbekannte Täter von einer Baustelle in der Dresdener Straße in Wittenberg mehrere Meter Kupferkabel entwendet haben. Die Schadenshöhe konnte noch nicht beziffert werden. Diebstahl von Bargeld Unbekannte Täter sollen in der Zeit vom 14.09.2015 / 18.00 Uhr bis zum 15.09.2015 / 08.15 Uhr gewaltsam in ein Dienstleistungsgeschäft in der Juristenstraße in Wittenberg eingedrungen sein und Bargeld im unteren dreistelligen Bereich entwendet haben. Verkehrslage: Ins Schleudern geraten Nach eigenen Angaben befuhr der 55jährige Fahrer eines BMW am 14.09.2015 um 16.00 Uhr in Jessen die Arnsdorfer Straße aus Richtung Nordstraße kommend in Richtung Leipaer Straße. In Höhe der Einmündung Hennigstraße, in einer Rechtskurve, kam er auf regennasser Fahrbahn mit dem Heck ins Schleudern, drehte sich und rutschte in der weiteren Folge über den angrenzenden rechten unbefestigten Seitenstreifen. In der weiteren Folge durchfuhr er einen Zaun und kam in einer Toreinfahrt zum Stehen. Dabei entstand Sachschaden. Der Fahrer blieb unverletzt. Wildunfall Eine 42jährige VW-Fahrerin befuhr am 14.09.2015 um 20.19 Uhr die B 107 aus Richtung Gräfenhainichen kommend in Richtung Schköna. Circa eineinhalb Kilometer hinter Gräfenhainichen wechselte plötzlich ein Reh über die Fahrbahn. In der Folge kam es zum Zusammenstoß mit dem Tier und zu Sachschaden am Fahrzeug. Das verletzte Reh wurde mit zwei Schuss aus der Dienstwaffe eines Beamten von seinen Leiden erlöst. Gegen Kehrmaschine gestoßen Am 15.09.2015 stieß eine 29jährige Mazda-Fahrerin um 10.40 Uhr auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Lerchenbergstraße in Wittenberg beim rückwärts Ausparken gegen eine hinter ihr fahrende Kehrmaschine. An dieser entstand kein nennenswerter Schaden. Am Pkw entstand geringer Sachschaden.
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