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Halle (Saale), den 15.09.2015

Fledermaus - Netzfangaktion im Mühlenwegstollen Nationalrechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete mittels Landesverordnung

Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?Natura 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene sowie gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa.Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (Gebietskulisse).Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden ausgewählte Natura 2000-Gebiete mit ihrer Bedeutung für den Naturschutz und den Menschen vorgestellt. Bei unserer letzten Exkursion für dieses Jahr möchten wir uns auf die Spuren der Bechsteinfledermäuse (Myotis bechsteinii) begeben. Die Bechsteinfledermaus ist nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geschützt und nutzt den Mühlenwegstollen, der zum Grubengebiet Braunesumpf zählt, als Schwarm- und Überwinterungsquartier. Dieser Stollen liegt in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes ?Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg?. Aus diesem Anlass möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich zu einem Vororttermin einladen. Am Donnerstag, den 24. September 2015, um 19 Uhr werden Ihnen die Vertreter der Landesreferenzstelle Fledermausschutz und des Landesverwaltungsamtes im Beisein des Eigentümers das FFH-Gebiet und die Bechsteinfledermaus im Rahmen einer zweistündigen Netzfang-Aktion vorstellen.Zudem stellen wir Ihnen entsprechendes Info- und Kartenmaterial zur Verfügung. Natürlich wird es die Möglichkeit zu Foto- und Filmaufnahmen geben. Wir erwarten Sie um 19 Uhr an der eingezeichneten Parkmöglichkeit (siehe Karte). Von dort starten wir gemeinsam zum Mühlenwegstollen.Hoffen wir gemeinsam auf gutes und trockenes Wetter. Bitte geben Sie uns eine kurze Bestätigung Ihrer Teilnahme bis zum 21.09.2015.P.S.: Frau Vopel wird an diesem Tag vor Ort sein und ist unter 0151-55145849 erreichbar.Das FFH-Gebiet ?Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg?In den nördlichen Ausläufern des Harzes, nordöstlich von Wernigerode, liegt das FFH-Gebiet FFH0078LSA ?Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg?. Der ca. 3.615 ha große Komplex aus naturnahen Buchenwaldgesellschaften bietet Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Geprägt wird das Gebiet überwiegend vom Lebensraumtyp ?Waldmeister-Buchenwald?, jedoch ebenso von den in Sachsen-Anhalt sehr seltenen ?Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwäldern? sowie ?Schlucht und Hangmischwäldern?. Hervorzuheben sind die Vorkommen von Schwarzstorch (Ciconia nigra), Rotmilan (Milvus milvus) und Hirschkäfer (Lucanus cervus). Ebenso streifen Luchs (Lynx lynx) und Wildkatze (Felis silvestris) durch die Wälder zwischen Wernigerode und Blankenburg. Darüber hinaus hat das Gebiet, vor allem zurückzuführen auf die langjährige Bergbautradition, eine große Bedeutung als Lebensraum zahlreicher Fledermausarten. Der Mühlenwegstollen ist einer von mehreren Zugängen zur Grube Braunesumpf, welche aufgrund ihrer zahlreichen Stollen und Schächte hierzulande eine der bedeutendsten Felsquartiere darstellt. Die Grube bietet gefährdeten Fledermausarten, wie beispielsweise den Arten des FFH-Anhangs II Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Großes Mausohr (Myotis myotis), ein geeignetes Schwärm- und Winterquartier. Durch die optimale Verzahnung von großflächig gut strukturiertem Laubwaldgebiet und interirdischen Stollensystemen finden noch 17 weitere Fledermausarten hier ein zuhause. Der Mühlenwegstollen ist Ein- sowie Ausflugschneise verschiedener Fledermausarten.HintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 298 Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.

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