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Magdeburg, den 16.09.2015

Rede von Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens zu TOP 11 Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren im Hochwasserschutz

Anrede,ich freue mich, dass wir heute zur Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und zur Verbesserung der Verteidigung im Hochwasserschutz kommen.Uns allen ist noch präsent das Hochwasser im Juni 2013 mit seinen verheerenden Folgen und seiner immensen Schadensbilanz. Seit 2002 haben wir Hochwasserschäden in der Größenordnung von ca. 5 Milliarden Euro zu verzeichnen.Wir arbeiten engagiert daran, den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Inzwischen sind mehr als 55 Prozent unserer Deiche den DIN-Normen entsprechend. Wir arbeiten an der Bereitstellung von Retentionsräumen und Poldern. Bis Ende des Jahres werden wir Entscheidungsvorschläge unterbreiten, wo wir zusätzlich Retentionsflächen schaffen wollen.Der eingeschlagene Weg ist richtig, aber wir wünschen uns schnellere Maßnahmen. Schnellere Maßnahmen, um Hochwasserschutz zügiger verbessern zu können. Der landespolitische Spielraum ist hier begrenzt, aber die Landesregierung ist gewillt, diesen Spielraum zu nutzen und unterbreitet aus diesem Grunde den heute vorliegenden Gesetzesentwurf.Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen, die den präventiven Hochwasserschutz weiter verbessern werden. Hierzu zählen zunächst die Verkürzung von Verfahrensdauern bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Dabei sollen die notwendigen Beteiligungsrechte und insbesondere naturschutzfachliche Voraussetzungen selbstverständlich beachtet werden. Zwar entspricht unsere Verfahrensdauer durchaus dem Bundesdurchschnitt, aber eine Verkürzung der Verfahrensdauern, ich glaube, da stimmen Sie mir alle zu, ist wünschenswert.Bürgerinnen und Bürgern, die von Hochwassergefahren bedroht sind, möchten wir nicht länger unnötig lange Verfahren zumuten. Deshalb haben wir folgende Punkte im Gesetzgebungspaket vorgesehen:1. Eine Verfahrensbeschleunigung dadurch, dass DIN-gerechte Sanierungsmaßnahmen an Deichen auf der vorhandenen Trasse - auch, wenn sich der Trassenverlauf nur geringfügig ändert - keiner Planfeststellung und Plangenehmigung bedürfen.2. Künftig sollen bereits im Planfeststellungsverfahren für Flutungspolder Regelungen für den Ausgleich der Flächeninanspruchnahme getroffen werden.3. Der Gesetzentwurf sieht mit einer vorzeitigen Besitzeinweisung oder Veränderungssperre eine Anpassung der Rechtslage beispielsweise zum Straßenbaurecht vor, wobei natürlich oberstes Ziel eine einvernehmliche Lösung mit bisherigen Flächeneigentümern bleibt.4. Flankiert werden sollen die Regelungen durch eine engere Verzahnung der Zusammen-arbeit der Wasser- und der Feuerwehren.5. Wir wollen erleichterte Möglichkeiten schaffen zur Ableitung von Oberflächen- und Dränagewasser in der kommunalen Kanalisation.6. Wir haben eine Optionsmöglichkeit aufgenommen zur Verlängerung der Geltungsdauer vonim Planfeststellungs- und Plangenehmigungsbeschlüssen. Zudem wird mit dem Ge-setzentwurf eine Vorgabe des Landesverfassungsgerichtes zur Anpassung der Umlage von Gewässerunterhaltungskosten umgesetzt, wonach auch die entstehenden Verwal-tungskosten umlagefähig sein müssen.Neben den vorgenannten Änderungen im Wassergesetz tritt eine korrespondierende Regelung im Naturschutzgesetz des Landes. Das Talsperrenbetriebsgesetz soll eine Anpassung zum Zweck einer besseren Bewirtschaftung von hochwasserschutzrelevanten Wasserspeicheranlagen erfahren.Sachsen-Anhalt hat seit der Flut 2002 im Hochwasserschutz viel geleistet. Wir wollen mit Hilfe einer novellierten gesetzlichen Situation unser Tempo weiter steigern und Hochwasserschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger schneller sicherstellen.

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