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Magdeburg, den 17.09.2015

Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien begrüßen verstärkte Zusammenarbeit mit Glücksspielaufsichtsbehörden der EU

Auf Ihrer Jahreskonferenz am 17./18. September 2015 haben die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichts- und -regulierungsbehörden der Europäischen Union und EWR-Mitgliedstaaten begrüßt. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich bereit erklärt, als Ansprechpartner zur Verwaltungszusammenarbeit zu fungieren.       Hintergrund Der Vollzug des Glücksspielrechts ist Ländersache. Ein effektives Vorgehen gegen bundesweite oder grenzüberschreitende Glücksspielangebote ist jedoch nur in enger Kooperation der zuständigen Behörden möglich. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder sieht deshalb national die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht vor und eröffnet international die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden der EU- und EWR-Mitgliedstaaten.    Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, die Verwaltungszusammenarbeit unter den Aufsichts- und Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Der Austausch von allgemeinen Informationen und von Daten aus Erlaubnis- und aufsichtlichen Verfahren zwischen den Glücksspielaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten soll erleichtert werden. Zur praktischen Abwicklung sollen ein oder mehrere Ansprechpartner benannt werden.   Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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