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Magdeburg, den 20.09.2015

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt veröffentlicht Bericht über das offene Konsultationsverfahren zum Jugendangebot von ARD und ZDF

Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt führte federführend für die Länder ein offenes Konsultationsverfahren zum geplanten Jugendangebot von ARD und ZDF durch. Der Bericht über dieses offene Konsultationsverfahren wurde von der Rundfunkkommission der Länder am 16. September 2016 zur Kenntnis genommen. Die Staatskanzlei  Sachsen-Anhalt wurde von der Rundfunkkommission gebeten, den Bericht zu veröffentlichen, was am heutigen Tag auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt geschehen ist (http://www.medien.sachsen-anhalt.de/willkommen-im-medienland-sachsen-anhalt/).   Der Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, erklärte, dass der Entwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, mit dem das Jugendangebot von ARD und ZDF staatsvertraglich  beauftragt werden soll, von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei deren Konferenz vom 7. bis  9. Oktober 2015 beschlossen werden könne. Nach der notwendigen Unterrichtung der Landesparlamente bestehe die Aussicht, dass der entsprechende 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von den Regierungschefinnen und Regierungschefs am 3. Dezember 2015 unterzeichnet werden könne.?             Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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