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Weißenfels, den 21.09.2015

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 22.09.2015

Verkehrskontrolle am 22.09.2015 um 08:00 Uhr Der 43-jährige Fahrer eines litauischen Sattelzugs DAF wurde auf der Autobahn 14 nahe Löbejün festgestellt und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde bekannt, dass dessen Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Zudem wurden am Sattelauflieger, an der A und B-Achse, Reifen ohne die erforderliche Profiltiefe sowie mit tiefen Einschnitten festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer und Fahrzeughalter hat mit einem Bußgeld zu rechnen.   Verkehrskontrolle am 22.09.2015 um 00:14 Uhr Der 45-jährige Fahrer eines polnischen LKW Peugeot fuhr auf der Autobahn 9 in Richtung Berlin. Auf dem Rasthof Osterfeld wurde er kontrolliert, da der Verdacht einer Überladung bestand. Bei einer durchgeführten Wägung wurde eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von 23 % festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Er hat nun ein Bußgeld zu erwarten.   Verkehrskontrolle am 22.09.2015 um 03:05 Uhr Da der Fahrer einer rumänischen Sattelzugmaschine während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte, wurde auch er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an drei Reifen die erforderliche Mindestprofiltiefe stark unterschritten war. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Fahrer hat mit einem Bußgeld zu rechnen.   Geschwindigkeitskontrolle am 21.09.2015 im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 22:30 Uhr Am gestrigen Tag wurde auf der Autobahn 14 nahe Petersberg eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden 1.646 Fahrzeuge gemessen und 108 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. 17 Fahrer haben nun mit einem Fahrverbot zu rechnen. Das schnellte Fahrzeug wurde mit einer Geschwindigkeit von 179 km/h gemessen. Dessen Fahrer hat nun ein Bußgeld von 600,- Euro, 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot zu erwarten. An der Messstelle ist aufgrund einer Baustelle eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgelegt. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen 80 km/h fahren.

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