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Dessau-Roßlau, den 27.09.2015

Ermittlungen zum Tod eines Kleinkindes (Stadt Köthen, Stadt Dessau-Roßlau)

In den frühen Morgenstunden des 17.09.2015 wurde die Polizei aus einem Dessauer Krankenhaus darüber informiert, dass dort ein Kleinkind in lebensbedrohlichem Allgemeinzustand eingeliefert worden sei.   Aufgrund der im Dessauer Krankenhaus erhobenen Untersuchungsbefunde, die eine Verletzung infolge nicht bekannter Ursache nahelegten,  wurde der etwa drei Wochen alte Junge zur intensivmedizinischen Behandlung  in eine Spezialklinik verlegt. Zugleich haben Staatsanwaltschaft und Polizei aufgrund der Gesamtumstände Ermittlungen aufgenommen, deren Ziel es ist, die Ursache der schweren Verletzungen des Säuglings festzustellen. In diesem Zusammenhang  wurde auch die Wohnung der 20-jährigen Eltern des Säuglings in Köthen einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen.   Am 23.09.2015 mussten die behandelnden Ärzte in der Spezialklinik den irreversiblen Hirntod des Säuglings feststellen. Die abschließenden Ergebnisse der danach von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau angeordneten Sektion liegen bislang nicht vor. Bis zu  einer abschließenden medizinischen Beurteilung aller anlässlich der Sektion erhobenen Befunde wird noch einige Zeit vergehen. Erst im Anschluss daran wird die Staatsanwaltschaft darüber befinden können, worauf der Tod des Säuglings mutmaßlich beruht und welche rechtlichen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.   Die Ermittlungen dauern an.   PreissnerPressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-RoßlauOpitzPressesprecherPolizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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