Hochschulpakt 2020: Vereinbarung zur letzten Programmphase unterzeichnet Möllring: Sachsen-Anhalts Hochschulen erhalten 2015-2023 bis zu 336 Mio. Euro vom Bund
Wissenschaftsminister Hartmut Möllring und die Spitzen der sieben staatlichen Hochschulen des Landes haben heute die Vereinbarung zur weiteren Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 unterzeichnet. Danach erhalten die Hochschulen für die Jahre 2015 bis 2023 insgesamt bis zu 336,5 Millionen Euro vom Bund. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die Zahl ihrer Studienanfängerplätze bis 2020 mindestens auf dem Niveau von 2005 (8.654) zu halten und diese möglichst auf jährlich knapp 10.000 zu erhöhen. Mit rund 9 Prozent der Bundesmittel des Hochschulpaktes werden in Sachsen-Anhalt hochschulpolitische Programme, wie z.B. die Lehrerbildung oder die frühkindliche Bildung unterstützt. Um einen entsprechenden Anreiz zu setzen, werden 90 Prozent der verbleibenden Hochschulpaktmittel jährlich wettbewerblich verteilt (jeweils nach dem Anteil der Hochschulen an den Studienanfängern im Mittel der zwei Vorjahre). Die übrigen 10 Prozent fließen als Sockelbetrag (nach den Anteilen der Hochschulen an den Studienanfängerzahlen aus der Hochschulstrukturplanung 2004) an die Hochschulen.Möllring sagte: ?Die Bundesmittel geben den Hochschulen zusätzlichen finanziellen Spielraum. Davon werden die Qualität und Attraktivität des Studienangebots sowie das Hochschulmarketing deutlich profitieren. Besonders erfreulich ist, dass die Hochschulen bis 2023 jeden zehnten Euro aus dem Hochschulpakt nutzen werden, um die Absolventenquote zu erhöhen. Wichtig ist zudem, dass die heimischen Hochschulen weiterhin auch auf standortübergreifendes Marketing setzen. Das ist ein bedeutender Baustein, um weiterhin viele junge Menschen aus anderen Bundesländern und dem Ausland für ein Studium in Sachsen-Anhalt zu begeistern.?Präsident der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Armin Willingmann betonte: ?Sachsen-Anhalts Hochschulen sind in hohem Maße attraktiv für Studierende aus dem In- und Ausland. Diese Bundesmittel dienen insbesondere dazu, in Zeiten übergroßer Auslastung aller Hochschulen die Qualität der Studienbedingungen ? im Interesse von Lehrenden und Lernenden - zu sichern. Bei aller Freude über die zusätzlichen Mittel darf freilich nicht übersehen werden, dass es sich um einen zeitlich befristeten Zufluss handelt. Für die Planungssicherheit der Hochschulen angesichts wachsender Aufgaben bedarf es aber einer dauerhaften Erhöhung der Grundfinanzierung. Darüber wird weiter zu reden sein.? Die heute unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und den staatlichen Hochschulen zur Umsetzung der dritten, abschließenden Programmphase des Hochschulpakts 2020 ist in Kürze im Internet unter www.mw.sachsen-anhalt.de verfügbar.
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