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Magdeburg, den 12.10.2015

Dritte Sammelrückführung 51 ausreisepflichtige Albaner aus Sachsen-Anhalt abgeschoben

Sachsen-Anhalt hat am heutigen Tag bereits zum dritten Mal bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber mit einem Sammelcharter in ihr Heimatland zurückgeführt. 51 albanische Staatsangehörige, die Sachsen-Anhalt trotz Aufforderung zur Ausreise nicht verlassen haben, sind zur Stunde mit dem Flugzeug nach Tirana unterwegs.   Darüber hinaus befinden sich weitere 21 Personen in der Maschine, die von den Bundesländern Sachsen und Brandenburg abgeschoben werden.   Innenminister Holger Stahlknecht: ?Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht nachgekommen wird, setzen wir geltendes Recht um und somit die Abschiebung durch. Das machen wir fortwährend und mit aller Konsequenz.?   Seit Beginn dieses Jahres sind in Sachsen-Anhalt etwa 20.000 Asylantragsteller aufgenommen worden, darunter auch mehr als 1.500 albanische Staatsangehörige. Im Unterschied zu syrischen Asylsuchenden haben die Anträge auf Asyl von albanischen Staatsangehörigen nahezu keine Aussicht auf Erfolg. Sie werden deshalb nach Abschluss des Asylverfahrens zur Ausreise aufgefordert. Wird der Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig entsprochen, wird die Ausreise behördlich durch Abschiebung vollzogen.   Unter Berücksichtigung der heute mit dem Sammelcharter erfolgten Abschiebung beläuft sich die Zahl der in Sachsen-Anhalt abgeschobenen bzw. rücküberstellten Personen für das laufende Kalenderjahr auf knapp 700.

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