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Magdeburg, den 13.10.2015

Ministerpräsident a.D. Wolfgang Böhmer erhält Landesverdienstorden/ Ministerpräsident Haseloff: Verantwortungsbereitschaft und menschliche Zuwendung prägen das Leben Böhmers

?An unterschiedlichen Schwellen Ihres Lebens haben Sie Entscheidungen immer so getroffen, dass Sie Verantwortung übernehmen wollten und sich Ihren Mitmenschen zuwandten.? Das erklärte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute bei der Übergabe des Verdienstordens des Landes Sachsen-Anhalt an Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. Wolfgang Böhmer. Als Beispiele nannte Haseloff die Entscheidung für den Arztberuf und die Übernahme politischer Verantwortung nach der friedlichen Revolution.   Immer habe Böhmer deutlich werden lassen, dass Politik für ihn nicht Entertainment sondern Arbeit für die Menschen sei. ?Ihnen hat man zu jedem Zeitpunkt geglaubt, dass Sie Verlässlichkeit suchen und gute Ordnungen für dieses Land wollen?, wandte sich Haseloff an Böhmer.   In Böhmers Amtszeit als Ministerpräsident habe es sehr viel zu tun gegeben, um Sachsen-Anhalt auf einen soliden Weg zu führen: ?Es wurde um die Sanierung des Haushalts gerungen, es ging darum, verstärkt Unternehmen anzusiedeln und eine weitere Verwaltungsreform war dringend notwendig geworden?, betonte Haseloff.   Böhmers großes Verdienst habe aber auch darin bestanden, dass er es vermocht habe, durch die Geschlossenheit seiner Persönlichkeit, durch große Eigenwilligkeit, die aber niemals ohne Aufrichtigkeit dahergekommen sei, den Menschen über alle Parteigrenzen hinaus das Vertrauen in die Politik zu vermitteln. ?Ein Land ist keineswegs nur ein durch Grenzen, Rechtsordnung und Einwohnerschaft bestimmtes Gebilde, es muss immer auch verkörpert werden?, hob der Regierungschef hervor. Der Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt wurde am 19. Juni 2006 gestiftet und ist die höchste staatliche Auszeichnung für hervorragende Verdienste um das Land Sachsen-Anhalt. Der Ministerpräsident verleiht den Orden. Er zeichnet damit außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder eine ganz außergewöhnliche Einzelleistung aus. Vorschlagberechtigt sind der Ministerpräsident, die Minister für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche und die Mitglieder des Ordensbeirates. Die Staatskanzlei und der Ordensbeirat prüfen die Vorschläge. Jede Person kann schriftlich bei den Vorschlagsberechtigten die Verleihung anregen. Die Zahl der lebenden Träger des Ordens ist auf 300 beschränkt.

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