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Magdeburg, den 15.10.2015

Staatssekretärin gratuliert Landesinnungsverband Metall zu 25-jährigem Jubiläum Zieschang bekräftigt Unterstützung für Erhalt des Meisterbriefs: ?Unverzichtbares Qualitätssiegel?

Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang hat dem Landesinnungsverband der Metallhandwerke heute zum 25-jährigen Jubiläum gratuliert. Auf der Festveranstaltung in Wernigerode (Landkreis Harz) sagte sie: ?Metallberufe haben in Sachsen-Anhalt Tradition, sie gehören seit jeher zu den wichtigsten Standbeinen des heimischen Handwerks. Der Innungsverband Metall gibt den vielen kleinen Betrieben eine Stimme und hat damit zur positiven Entwicklung des sachsen-anhaltischen Metallhandwerks in den vergangenen 25 Jahren beigetragen.?   Zieschang bekräftigte zudem die Unterstützung der Landesregierung für den Erhalt des Handwerksmeisters: ?Der Meisterbrief ist eine Spitzenqualifikation und ein unverzichtbares Qualitätssiegel. Er belegt handwerkliches Können und fundierte betriebswirtschaftliche Fähigkeiten. Der Meisterabschluss ist kein bürokratisches Übel, das den Weg in die Selbstständigkeit versperrt, sondern ein Garant für die Zukunftsfähigkeit unserer Handwerksbetriebe. Deshalb darf am Meisterbrief nicht gerüttelt werden. Dafür setzt sich die Landesregierung weiterhin mit Nachdruck ein.? Hintergrund: Die EU-Kommission sieht im deutschen Meisterbrief eine Zugangsbeschränkung für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt und hatte ihn auf den Prüfstand gestellt.   Mit Blick auf die Stärkung des Handwerksmeisters begrüßte Zieschang die von der Bundesregierung aktuell geplanten Verbesserungen beim ?Meister-BAföG?. Das Kabinett in Berlin hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach auch angehende Handwerksmeister mehr finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Geplant ist etwa, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen künftig 30 Prozent statt bisher 25 Prozent des Fortbildungs-Darlehens erlassen bekommen. Zudem soll der Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von jetzt 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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