(LverfG LSA) Verhandlungs- und Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 20. Oktober 2015
I Dessau-Roßlau, den 19. Oktober 2015 Aktenzeichen: LVG 2/14 LVG 8/13 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 20. Oktober 2015 Verhandlungs- und Verkündungstermine anberaumt. Die Termine finden im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, statt. 1. Um 11.00 Uhr wird die Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes verkündet, die sich gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23.01.2013 richtet. Die Beschwerdeführerinnen rügen im Kern eine Verletzung ihres durch die Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch die Übertragung der Leistungspflicht in Bezug auf den Kinderbetreuungsanspruch auf die Landkreise (sog. Hochzonung) sowie durch in diesem Zusammenhang eingeführte bzw. geänderte Finanzierungsregelungen. Unter anderem beanstanden die Gemeinden, dass sie den verbleibenden, nicht durch das Land und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckten Finanzbedarf für Plätze in Kindertageseinrichtungen eigener und freier Trägerschaft zu 50% selbst zu tragen haben, ohne ihn über Kostenbeiträge refinanzieren zu können. Andererseits schreibe das Gesetz die Erhebung von Kostenbeiträgen zwingend vor, was unzulässig in die kommunale Finanzhoheit eingreife. Die mündliche Verhandlung hat am 30.06.2015 stattgefunden. LVG 2/14 2. Um 13.00 Uhr folgt die mündliche Verhandlung über einen Antrag des Landesrechnungshofs gegen die Landesregierung Sachsen-Anhalts im Organstreitverfahren. Gegenstand ist die Reichweite der Prüfungskompetenz in Bezug auf die Verwendung von Fördermitteln im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. LVG 8/13 Frank Straube Pressesprecher nitial content
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