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Dessau-Roßlau, den 24.10.2015

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Kriminalitätsgeschehen   Sachbeschädigung   Durch Polizeikräfte wurde am Freitag dem 23.10.2015 um 23:12 Uhr in Dessau in der Kavalierstraße ein umgekippter Stromverteilerkasten festgestellt. Bei der Überprüfung stellen die Polizeikräfte fest, dass Unbekannte den Stromverteilerkasten aus der Bodenverankerung rissen und umstießen. Durch die Lösung aus der Verankerung, wurden Stromkabel freigelegt. Aufgrund der Gefahr durch die offen gelegten Stromkabel, übernahm ein Mitarbeiter der Dessauer Stromversorgung Reparaturarbeiten vor. Es wurde eine Strafanzeige gem. §303 StGB eingeleitet.   Alkoholfahrt   Durch Polizeikräfte wurde am Freitag dem 23.10.2015 um 23:22 Uhr in Dessau, Wolfener Chaussee eine Verkehrskontrolle mit einem Fahrzeugführer eines PKW durchgeführt. Bei der Verkehrskontrolle wurde durch die Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Wert von 1,43? festgestellt. Dem Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren gem. §316 StGB eröffnet und sein Führerschein sichergestellt.     Verkehrsgeschehen   Wildunfall Nr. 1   Am 24.10.2015 kam es um 20:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Fuchs. Der Unfallbeteiligte führ entlang der Wolfener Chaussee in Richtung Stadtzentrum Dessau. Plötzlich stand ein Fuchs auf der Fahrbahn und ein Zusammenstoß war unvermeidbar. Am PKW entstand Sachschaden   Wildunfall Nr. 2   Am 25.10.2015 kam es um 01:25 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Reh. Der Unfallbeteiligte führ entlang der B184 von Roßlau kommend in Richtung Zerbst. Nach einer Kurve überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn von links nach rechts. Ein Zusammenstoß war unvermeidbar. Am PKW entstand Sachschaden.   Wildunfall Nr. 3   Am 25.10.2015 kam es um 01:12 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Reh. Der Unfallbeteiligte führ entlang der L134 in Richtung Quellendorf. Plötzlich überquerte ein Reh die Fahrbahn von links nach rechts. Ein Zusammenstoß war unvermeidbar. Am PKW entstand Sachschaden.

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