(StA MD) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den Landtagspräsidenten Gürth wegen Steuerhinterziehung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Landtagspräsidenten Detlef Gürth wegen geringen Verschuldens mit Zustimmung des zuständigen Strafgerichts gemäß § 153a Abs. 1 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 17.000 ? an die Landeskasse endgültig eingestellt.Weitere Auskünfte werden im Hinblick auf das Steuergeheimnis nicht gegeben.
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