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Halle, den 16.11.2015

Pressemitteilung Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, 16.11.2015

Videoüberwachung von Teilen des Riebeckplatzes sowie der oberen Leipziger Straße in Halle Ab dem 17.11.2015 wird eine Videoüberwachung durch die Polizei auf der Grundlage des §16 Abs.2 SOG (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Riebeckplatz durchgeführt. Zwei Kameras gehen an diesem Tag in Betrieb, sie erfassen die obere Leipziger Straße (Fußgängerpassage zwischen Riebeckplatz und Martinstraße) sowie den Riebeckplatz im Bereich vor dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung. Eine dritte Kamera für diesen Bereich ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Es handelt sich um einen stark frequentierten Bereich, vor allem durch Nutzer des Fern- und Nahverkehrs. Nach einer Auswertung der Straftaten von Juli 2013 bis Juli 2015 für diesen örtlich begrenzten Bereich ist eine Erhöhung in einigen Deliktgruppen festzustellen. Insbesondere bei Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Bilder werden in das Polizeirevier Halle übertragen und zudem mittels eines Aufzeichnungsgerätes gespeichert. Die Aufzeichnungen werden nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Hinweisschilder im Bereich des Platzes weisen auf die Videoüberwachung hin. Die Nutzung der Videoüberwachung für diesen Bereich unterliegt einer wiederkehrenden rechtlichen Prüfung. Zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger sowie um mögliche Täter von der Begehung einer Straftat abzuschrecken, ist die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel.  

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