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Magdeburg, den 25.11.2015

Aeikens begrüßt OVG-Urteil zu Kastenständen

Magdeburg. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg zur Breite von Kastenständen in Schweineställen begrüßt. Das OVG entschied am Dienstag, dass die tierschutzrechtlichen Auflagen des Veterinäramtes Landkreis Jerichower Land zu der Anlage der Straathof-Gruppe Klein Demsin rechtens sind.Aeikens sagte, dieses Urteil brächte Rechtssicherheit für die Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsordnung in diesem wichtigen Punkt. Es bestätigte die Auslegung der Veterinäre von Land und vom Landkreis Jerichower Land, die Kastenbreite nach den Ansprüchen der Tiere auszurichten. Aeikens: ?Ein Kastenstand muss es der Sau ermöglichen, im Liegen ungehindert Kopf und Beine auszustrecken. So sagt es die Verordnung und so sagt es das OVG. Es ist einleuchtend, dass angesichts der unterschiedlichen Tiergrößen von einigen erwartete zentimetergenaue Vorgaben keinen Sinn machen. Das Urteil bestätigt mich in meiner Auffassung, dass in der Tierhaltung an der Berücksichtigung des Tierwohls kein Weg vorbei führt. Für viele Tierhalter heißt das bundesweit wegweisende Magdeburger Urteil künftig mehr Verantwortung.? Es sei nun aber auch wichtig, die Tierhalter nicht allein zu lassen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Anlagen entwickelt würden, die die flexible, größenangepasste Unterbringung von Sauen ermöglichten. Der Bund forsche bereits in dieser Richtung und auch Sachsen-Anhalt werde sein know how einbringen.Behördliche Kontrollen in Klein Demsin hatten wiederholt Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ergeben. Ein Hauptpunkt waren zu schmale Kastenstände, in denen die Sauen nur eingeengt liegen konnten. Der Landkreis erließ entsprechende Auflagen an den Tierhalter, der dagegen Widerspruch und Klage  einlegte.Das Gericht gab dem Landkreis auch zu den Höhen der Zwangsgelder recht.

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