Kolb: Schutz der Gehälter von Arbeitnehmern verbessert
Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat begrüßt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser davor geschützt werden sollen, Lohn bei einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers zurückzahlen zu müssen. ?Wir brauchen eine klare Regelung im Gesetz, dass Gehaltszahlungen innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Arbeitsleistung nicht vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können?, sagte sie mit Blick auf die Debatte im Bundesrat zur geplanten Gesetzesänderung bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung. Die Frist für die Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen, innerhalb der ein Insolvenzverwalter Zahlungen des Schuldners zurückfordern kann, wird von zehn auf vier Jahre verkürzt. Darunter fallen in der Praxis insbesondere die vereinbarten Zahlungen auf erbrachte Lieferungen und Leistungen. Kolb: ?Das bringt dem Gläubiger deutlich schneller die Sicherheit, dass er sich nicht noch mit Forderungen konfrontiert sieht.? Insgesamt mahnt sie aber zur Vorsicht. Es seien deutliche und teils tiefgreifende Änderungen vorgesehen, deren Auswirkungen nicht sicher genug vorausgesagt werden könnten. ?Tiefgreifende Eingriffe in das Insolvenzrecht müssen gut abgewogen werden?, so Kolb. ?Es besteht die Gefahr, dass ansonsten die Effektivität des Insolvenzverfahrens leidet.? Sie begrüßt daher die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine Evaluationsklausel zu prüfen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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