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Hohenwarsleben, den 07.12.2015

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

In der Zeit vom 04.12.2015, 06:00 Uhr bis 07.12.2015, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde 27 Verkehrsunfälle, wobei drei Personen verletzt wurden.   Verkehrsunfall 04.12.2015 13:00 Uhr BAB 14 (Pressemeldung 116)   Verkehrsunfall 04.12.2015 14:40 Uhr BAB 2 Am 04.12.2015 ereignete sich auf der Bundesautobahn 2 kurz nach dem Kreuz Magdeburg in Fahrtrichtung Hannover ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und einer verletzten Person. Ein 20-jähriger deutscher Fahrer fuhr aus bisher ungeklärter Ursache mit seinem PKW auf einen vorausfahrenden PKW auf. Durch den Aufprall erlitt die 22-jährige deutsche Fahrerin einen Schock und wurde in ein Krankenhaus gebracht. In der weiteren Folge kam ein weiterer 21-jähriger deutscher Fahrer mit seinem PKW nach rechts von der Fahrbahn ab und auf der Leitplanke zum Stehen. An allen Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache werden geführt.  Verkehrsunfall 05.12.2015 15:20 Uhr  B 6 Am 05.12.2015 kam auf der Bundesstraße 6 zwischen den Anschlussstellen Quedlinburg/Ost und Hoym  ein 47-jähriger deutscher Fahrer mit seinem PKW nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr  gegen die Leitplanke. Bei der Unfallaufnahme wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Eine Überprüfung vor Ort ergab einen Wert von 2,18 Promille. Eine Blutentnahme wurde angewiesen und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt.    Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden bei Verkehrskontrollen in Blankenburg am 06.12.2015 zwei Fahrzeugführer festgestellt, bei denen der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss gegeben war. Die durchgeführten Drogentests waren positiv. Blutentnahmen wurden angeordnet und durchgeführt. Dem ersten Fahrzeugführer war zudem in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen worden. Der zweite Fahrzeugführer fuhr mit einem PKW, obwohl  das Fahrzeug  nicht versichert war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende  Strafanzeigen gefertigt.

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