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Magdeburg, den 08.12.2015

Finanzplanung des Landes bis 2019

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute im Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2015 bis 2019 vorgelegt. Er betonte, dass sich Sachsen-Anhalt durch eine Konsolidierungspolitik mit Augenmaß finanzpolitische Gestaltungsspielräume geschaffen habe, die in den nächsten Jahren genutzt werden können, um weiterhin landespolitische Schwerpunkte zu setzen. Positive Bilanz ? Spielräume für Prioritäten 1.     Seit 2012 tilgt das Land in ansteigenden Beträgen Schulden (2012: 25 Mio. EUR; 2013: 50 Mio. EUR; 2014: 75 Mio. EUR, 2015 mind. 75 Mio. Euro). 2.     Mit der jetzt vorgelegten Finanzplanung wird die Einhaltung der Schuldenbremse und damit Grundlage für die Gewährung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Mio. EUR jährlich abgesichert. 3.     Für die aktuelle Finanzplanung wurde eine abgestimmte interne Prognose zur Einwohnerentwicklung bis 2030 erstellt. Nach dieser Prognose wird das Land deutlich weniger Einwohner verlieren, als noch in der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose erwartetet worden war und auch 2030 noch über 2 Millionen Einwohner haben. 4.     Bei einem Personalziel von 18 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner im Jahre 2025 wird die Anzahl der Neueinstellungen bis 2025 gegenüber der bisherigen Regierungsplanung um fast 4.900 erhöht. Die bessere Einwohnerentwicklung bedeutet für sich genommen, dass dieser Prozess zeitlich gestreckt werden kann. 5.     Sachsen-Anhalt wird im Zeitraum der Finanzplanung auch weiterhin eine hohe Investitionsquote aufweisen, die im Durchschnitt der Finanzplanungsjahre gut 14 Prozent betragen wird. 6.     Das Land sichert eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu. Gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung wird sich die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen erhöhen und in den Planjahren 2017 und 2018 um jeweils 53 Mio. EUR über den bisherigen Planungen liegen. 7.     Zur Unterstützung der Kommunen wurden die Programme STARK II und IV aufgelegt. Die Ablösung durch die Stark II-Darlehen hat im Jahr 2013 mit 241 Mio. EUR einen Höchststand im Programmzeitraum erreicht. Die Summe der bis 2016 abzulösenden Darlehen beläuft sich auf 1,14 Mrd. EUR bzw. auf 94 Prozent der beantragten Mittel. Im Jahr 2020 würden die Verbindlichkeiten der Kommunen unter Einbeziehung von Stark II (Darlehen mit Ablösezeitpunkten bis 2018) bei etwa 55 Prozent des Schuldenstandes ohne Stark II liegen. Damit unterstützt Sachsen-Anhalt wie kein anderes Land den Prozess der Haushaltskonsolidierung in den Kommunen. 8.      Mit dem STARK III Programm hat Sachsen-Anhalt ein europaweit einmaliges Investitionsvorhaben aufgelegt, von dem zu großen Teilen die Kommunen profitieren. Geplant ist ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 600 Mio. EUR, das bis 2020 investiert werden soll. 9.     Die Investitionen im Hochschulbereich und auch in der Hochschulmedizin können erhöht werden. Finanzminister Bullerjahn betonte: ?Sachsen-Anhalt ist finanzpolitisch gut aufgestellt, um die aktuellen Herausforderungen gerade auch bei der Flüchtlingssituation bewältigen zu können. Allerding muss sich der Bund auch nach 2016 an seine Zusagen halten, sich dauerhaft an den Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu beteiligen. In den kommenden Jahren wird es vor allem darauf ankommen, die erreichten Erfolge zu verstetigen. Für neue Ausgabewünschen sind in der nahen Zukunft enge Grenzen gesetzt.?   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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