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Magdeburg, den 10.12.2015

Kita-Beiträge Beteiligung an den Betreuungskosten

 Das Ministerium für Inneres und Sport hat heute mit einem Erlass an die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden nochmals klargestellt, dass es keinen Automatismus für die Erhöhung der Elternbeiträge auf 50 Prozent der verbleibenden Kosten der Kinderbetreuung bei Kommunen in Haushaltskonsolidierung gibt.   Grundsätzlich trifft die Entscheidung über die Höhe ihrer Beteiligung und die der Elternschaft jede (Verbands)Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Das gilt erst recht bei Kommunen in Haushaltskonsolidierung hinsichtlich der Frage, ob eine Erhöhung der Elternbeiträge in die Konsolidierung miteinbezogen wird. Der Gesetzgeber hat es bewusst in das Ermessen der Kommune gestellt unter Berücksichtigung der grundlegenden Gedanken des KiföG und des Sozialstaatsgedankens die Kostenbeteiligung der Eltern festzulegen. Im Falle einer Erhöhung hat sie ihre Entscheidung in diesem gesellschaftspolitisch bedeutsamen Bereich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mit Augenmaß und sozialverträglich zu treffen.

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