(LG HAL) Prozessauftakte im Januar
Tag Uhrzeit07.01.16 09:00 08.01.16 09:00 Raum 187 3 KLs 9/15 Dem im März 1985 geborenen Angeklagten werden mit insgesamt 11 Anklagen zwei Fälle des räuberischen Diebstahls zur Last gelegt, ferner zwei Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls, 25 Fälle des besonders schweren Diebstahls, zwei Fälle des besonders schweren Computerbetrugs sowie eine Bedrohung. Alle Taten sollen in Halle zwischen dem 15.11.2014 bis zum 02.04.2015 begangen worden sein. Am 31.01.2015 etwa soll der Angeklagte in einem Zug der DB im Bahnhof Halle einem Mitreisenden dessen Mobiltelefon entwendet haben. Als der Geschädigte den Diebstahl bemerkt, im Bahnhof die Verfolgung des Angeklagten aufgenommen und diesen schließlich auf dem Bahnhofsvorplatz gestellt habe, soll der Angeklagte die Versuche des Geschädigten, wieder an sein Eigentum zu gelangen, gewaltsam abgewehrt haben. Ferner soll der Angeklagte etwa im November 2014 in ein Mehrfamilienhaus eingebrochen und einen Laptop im Werte von 900,00 Euro gestohlen haben. Im Dezember 2014 soll er in ein weiteres Mehrfamilienhaus eingebrochen sein und dort aus einem Fotoatelier Bargeld, mehrere Fotoapparate und Computer sowie Kleidung im Werte von mehreren Tausend Euro entwendet haben. Ferner soll er mit fremden EC-Karten Geld abgehoben haben. Im Januar 2015 soll er in ein Einfamilienhaus eingebrochen und aus dem Keller CDs und Werkzeug zu entwenden. Im Übrigen soll der Angeklagte wiederholt aus Supermärkten und Drogerien verschiedenste Waren entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zur Finanzierung seiner Heroinabhängigkeit handelte. Die Anklagen sind zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Wegen der Vielzahl der teils schweren Vorwürfe hat die Strafkammer des Landgerichts das Verfahren übernommen, da im Falle einer Verurteilung mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren in Betracht kommt. Darüber hinaus kommt auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Zunächst sind nur wenige Zeugen geladen, der gesamte Vormittag des ersten Prozesstages steht für die Anklageverlesung und die Einlassung des Angeklagten zur Verfügung. Tag Uhrzeit12.01.16 09:00 18.01.16 09:00 Raum 123 10a KLs 16/15 Dem am 09.12.1987 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Am 03.07.2015 wurde die Wohnung des Angeklagten in Halle-Neustadt durchsucht. Dabei wurden verschiedene Mengen Drogen vorgefunden, unter anderem rund 50 Gramm Methamphetamin-Gemenge sowie diverse Cannabis-Produkte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Drogen nicht ausschließlich zum Eigenkonsum, sondern auch zum Weiterverkauf an andere Konsumenten aufbewahrte. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Drogen nach und nach zum Eigenkonsum erworben habe. Ein Weiterverkauf sei nicht beabsichtigt gewesen. Da in der Wohnung auch ein Schlagring gefunden wurde, der der Anklage zufolge zur Absicherung von Drogengeschäften gedient habe, droht im Falle der Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (§ 30a Abs. 2 BtMG). Tag Uhrzeit14.01.16 09:30 15.01.16 09:00 19.01.16 13:00 25.01.16 09:30 26.01.16 13:00 27.01.16 13:00 02.02.16 09:30 03.02.16 09:30 05.02.16 09:00 08.02.16 09:30 11.02.16 09:30 15.02.16 09:30 19.02.16 09:00 Raum 169 2 Ns 1/14 (Berufungsverhandlung) Der am 08.01.1965 geborene Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) - Schöffengericht - vom 13.05.2014 wegen Subventionsbetruges in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hiergegen richtet sich die Berufung des Angeklagten. Der Angeklagte war nach den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils bis 2008 stellvertretender Landrat des Landkreises Mansfelder Land. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörte auch die Wirtschaftsförderung. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als ehrenamtlicher Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Hauptgesellschafter der Landkreis Mansfelder-Land war, im Jahre 2007 im Zusammenwirken mit dem Prokuristen des Unternehmens Z. bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes für das Unternehmen falsche Angaben gemacht habe. So seien Fördermittel zur Finanzierung von Personalkosten beantragt und auch bewilligt worden, obwohl diese Personalkosten bereits aus anderen Förderprojekten gefördert wurden oder aber die angegebenen Mitarbeiter gar nicht existierten und die Namen frei erfunden waren. Auf diese Weise seien Fördermittel in Höhe von rund 200.000,00 Euro zu viel abgefordert worden. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass er nicht gewusst habe, dass der Prokurist des Unternehmens Z. in den Anträgen falsche Angaben gemacht habe. Der Z. ist zwischenzeitlich durch einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden und ist für den Morgen des 15.01.2016 als Zeuge geladen. Die Berufungskammer führt eine vollständige eigene Beweisaufnahme durch und hat derzeit bis zum 26.01.2016 Zeugen geladen. Nach den Vorschriften des Berufungsverfahrensrechts kommt auf die Berufung des Angeklagten eine Verschärfung der durch das Amtsgericht ausgesprochenen Strafe nicht in Betracht. Das Tag Uhrzeit14.01.16 08:30 15.01.16 08:30 21.01.16 08:30 22.01.16 08:30 28.01.16 08:30 Raum 141 5 KLs 8/15 Der Angeklagte V. ist im April 1978 geboren, der Angeklagte B. im Mai 1979, der Angeklagte K. im Juni 1983. Den Angeklagten werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Sie sollen bis zum 20.1.2015 auf dem Anwesen des K. in Alttröglitz eine Cannabis-Indooranlage betrieben und dort Hanfpflanzen angebaut haben, um so zum Zwecke des Weiterverkaufs Cannabis in Kilogramm-Mengen zu produzieren. Insgesamt wurden bei einer Durchsuchung am 20.01.2015 mehr als 300 Hanfpflanzen mit drei unterschiedlichen Wuchshöhen zwischen 30 und 80 cm mit einer Gesamtmenge von mehr als 20 kg konsumfähigen Materials festgestellt. Darüber hinaus sollen die Angeklagten in ihren Wohnungen in Zeitz jeweils Marihuana und Cannabis gelagert haben. Die Angeklagten V. und B. haben sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Der Angeklagte K. gab an, er habe dem V. die Räume auf seinem Grundstück vermietet und nicht mitbekommen, in welcher Weise diese genutzt würden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer bandenmäßigen Begehung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels aus (§ 30a BtMG), so dass Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren drohen. Tag Uhrzeit19.01.16 08:30 04.02.16 08:30 23.02.16 08:30 03.03.16 08:30 09.03.16 08:30 Raum 141 1 Ks 9/15 Dem im November 1981 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung und Mord zur Last gelegt. Er soll sich am frühen Morgen 29.08.2015 in Halle Zutritt zu der Wohnung seiner ehemaligen Freundin K. und deren Lebensgefährten H. verschafft haben und noch im Flur der K. einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. In der Küche der Wohnung soll er dann mit zwei mitgeführten Messern dem H. zwei Stiche in die Brust zugefügt haben, wodurch es zu einer Eröffnung der linken Herzkammer sowie einer Verletzung des linken Lungenoberlappens des H. gekommen sei. Der H. sei daraufhin von Rettungskräften in das Krankenhaus Bergmannstrost verbracht worden und dort kurz Zeit später verstorben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der H. ihm einige Tage zuvor eine Stichverletzung zugefügt habe und ihn auch am Tattage mit einem Messer angegriffen habe, woraufhin er seinerseits seine Messer gezogen habe. Die Verletzungen müsse sich der H. dann im anschließenden Kampf zugezogen haben. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Tag Uhrzeit26.01.16 09:00 27.01.16 09:00 15.02.16 09:00 16.02.16 09:00 Raum 187 3 KLs 8/15 Dem im Februar 1985 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, versuchte schwere Brandstiftung, Bedrohung sowie Diebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll zwischen April 2012 und Juli 2013 im Raum Eisleben einen Feuerwerkskörper auf das Dach eines Wohnhauses geworfen haben, wodurch die Dachziegel des Hauses beschädigt worden seien. Ferner soll er einen selbst gefertigten sog. "Molotow-Cocktail" gegen das Fenster eines Wohnhauses geworfen haben, um es in Brand zu setzen, was ihm aber nicht gelungen sei. Im Mai 2013 soll er den neuen Lebensgefährten seiner früheren Freundin mit einer Axt bedroht haben. Im Juli 2013 soll er unter Verwendung der EC-Karte seines Großvaters 50,00 Euro von dessen Konto abgehoben haben. Im Juli 2013 schließlich soll er seine Großmutter bedroht haben, er werde sie töten, wenn sie weiter behaupte, er sei psychisch krank. Nach einem vorliegenden psychiatrischen Gutachten litt der unter Betreuung stehende Angeklagte zu den Tatzeiten an einer Psychose, wodurch seine Schuldfähigkeit zumindest vermindert war. Neben oder statt einer Bestrafung kommt daher auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht. Tag Uhrzeit28.01.16 09:00 01.02.16 09:00 02.02.16 09:00 10.02.16 09:00 12.02.16 09:00 22.02.16 09:00 Raum 187 3 KLs 1/15 Der Angeklagte S.H. ist im Juli 1988 geboren, der Angeklagte A.H. im November 1986, die Angeklagte N.H. im April 1983, der Angeklagte J. am 05.01.1986 und der Angeklagte Z. im Dezember 1976. Den Angeklagten wird gemeinschaftlich begangener schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Sie sollen in der Nacht vom 17.09. auf den 18.09.2013 gewaltsam unter Einsatz eines Nageleisens (sog. Kuhfuß) in die Wohnung des Geschädigten E. in Kelbra eingedrungen und gemeinschaftlich mit dem Nageleisen, einem Baseballschläger sowie mit Fäusten auf den E. eingeschlagen haben, so dass dieser stark blutende Kopfplatzwunden, Hämatome im Gesicht und an der Schulter sowie ein Schädelhirntrauma davongetragen habe. Danach sollen die Angeklagten einen Laptop, ein Tablet, ein Handy sowie verschiedene weitere Gegenstände des E. aus der Wohnung mitgenommen und den Tatort verlassen haben. Noch in der Tatnacht wurden bei drei der fünf Angeklagten ein Nageleisen sowie die entwendeten Gegenstände festgestellt. Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen oder die Vorwürfe weitgehend in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
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