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Salzwedel, den 25.12.2015

Sammelmeldung Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Geldbörse und Schlüssel gestohlen 23.12.2015, 17:30 Uhr, Gardelegen: Eine Gardelegenerin zeigte an, dass ihre Geldbörse gestohlen worden sei. Sie war zuvor auf dem Rathausplatz gewesen und bezahlte hier an einem Stand einen Glühwein. Als sie später in einer Drogerie bezahlen wollte, bemerkte sie, dass an ihrer Handtasche der Reißverschluss geöffnet war. Beim genaueren Nachsehen stellte sie das Fehlen ihrer Geldbörse fest. Auch die Haustürschlüssel fehlten. Auf und davon 23.12.2015, 11:00 Uhr, Salzwedel: Die Nutzerin eines Pkw BMW hatte ihr Fahrzeug am 22.12.2015 gegen 16:00 Uhr vor der Tuchmacherstraße 62a abgestellt. Als sie am nächsten Tage gegen 11:00 Uhr das Auto wieder nutzen wollte, stellte sie Schäden an der linken Seite fest. Offensichtlich war ein anderes Fahrzeug beim Wenden oder Ausparken mit dem BMW kollidiert. Vom Verursacherfahrzeug fehlt bislang jede Spur. Puste reichte nicht aus 24.12.2015, 00:45 Uhr, Kalbe: Bei einer Routinekontrolle wurde der Fahrer (58) eines Pkw Dacia in der Wernstedter Straße überprüft. Das Messgerät zeigte einen Wert von 0,79 Promille. Aufgrund zu geringen Atemvolumens des Betroffenen war eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung im Kommissariat Gardelegen nicht möglich, sodass eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus nötig wurde. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Parkplatzunfälle 23.12.2015, 15:00 Uhr, Salzwedel: Eine 63-jährige Citroën-Fahrerin beachtete beim Rückwärtsausparken im Kristallweg nicht einen hinter ihr vorbeifahrenden Pkw VW Polo. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von etwa 3.000 Euro. 23.12.2015, 15:55 Uhr, Gardelegen: Der Fahrer (57) eines Pkw Toyota Avensis wollte rückwärts aus einer Parklücke am Goldenen Ring ausparken. Dabei kollidierte er jedoch mit einem parkenden Pkw Mazda MX 5. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 500 Euro. Unvorsichtiger Spurwechsel 23.12.2015, 17:50 Uhr, Salzwedel: Ein Peugeot-Fahrer befuhr die rechte Fahrspur der Ernst-Thälmann-Straße aus Richtung Karl-Marx-Straße kommend. Auf Höhe der Nr. 72 stand ein Pkw mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Daraufhin wollte der 70-Jährige von der rechten in die linke Fahrspur wechseln, übersah aber den dort fahrenden Pkw VW Golf. Es kam zum seitlichen Zusammenstoß. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 2.500 Euro. Wildunfälle 23.12.2015, 23:15 Uhr, K 1001 Gardelegen in Richtung Letzlingen Der 16-jährige Fahrer eines KTM-Motorrades stieß zwischen Gardelegen und Letzlingen mit einem Reh zusammen, als er sich ca. 1.000m vor der Abfahrt nach Polvitz befand. Das Wild verendete an der Unfallstelle. Der Schaden am Krad beträgt ca. 300 Euro. 24.12.2015, 18:30 Uhr, B 71: Der 40-jähriger Fahrer eines Pkw Audi kollidierte auf der B 71 zwischen Winterfeld und Mahlsdorf mit einem Reh. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. 1.500 Euro. Das Reh verendete an der Unfallstelle. Berauscht durch Gardelegen 24.12.2015, 14:45 Uhr, Gardelegen: Eine 29-jährige Fahrerin eines Pkw Seat wurde aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in der Letzlinger Straße angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Fahrerin wirkte bei der Kontrolle sehr unruhig. Nach Belehrung und Befragung räumte die 29Jährige ein, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Es erfolgte eine Blutprobenentnahme im Altmarkklinikum Gardelegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Ohne Fahrerlaubnis, aber mit Alkohol 25.12.2015, 03:35 Uhr, Salzwedel: Der Fahrer (23) eines Pkw Peugeot aus dem Bördekreis fuhr mit hoher Geschwindigkeit durch die Winkelmannstraße und zog so die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Bei der Kontrolle wurde bei dem Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille. Im Revier Salzwedel erfolgte daraufhin eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung, Wert: 0,31 mg/l (0,62 Promille). Bei einer Überprüfung zur Person wurde bekannt, dass der Führerschein des Fahrers zu beschlagnahmen ist. Neben dem Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde ein Ermittlungsverfahren, wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt.

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